Mittelstand aktuell, Aufgang in der Reichstagskuppel

Juni 2019

Schwarzarbeit sorgt für Umsatzeinbußen im Mittelstand.

Unterschätztes Risiko: Schwarzarbeit in Deutschland

Wer Geld verdient, ohne dieses zu versteuern oder ein Gewerbe ohne entsprechende Anmeldung ausübt, leistet Schwarzarbeit. Nur die Hälfte aller Unternehmen glaubt, Umsatzeinbußen durch Schwarzarbeit zu haben. Doch die Realität sieht deutlich anders aus und macht Gegenmaßnahmen erforderlich.


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Der BVMW-Newsstream informiert über aktuelle Themen des Mittelstands.

Zahl des Monats

49,5

Prozent beträgt der Anteil von Steuern und Sozialabgaben an den Arbeitskosten für
einen alleinstehende Durchschnittsverdiener
in Deutschland.

Die UNECON unterstützt BVMW-Mitglieder bei Fragen zu Vertrieb, Wettbewerb und dem Markt Russlands.

Wissenschaftliche Beratung für Ihr Unternehmen

Marketingkonzepte, Wettbewerbsanalysen oder Risiko-Management – erhalten Sie kostenfrei Beratung zu diesen und weiteren Themen. Möglich macht das eine exklusive Kooperation zwischen der UNECON, Russlands führende Wirtschaftsuniversität, und dem BVMW. Außerdem erhalten Sie Unterstützung bei Fragen rund um den Markteintritt in Russland, oder wie Sie Ihre Produkte dort am besten vertreiben.


Exklusiv: BVMW vermittelt Angebote an Bundeswehr

Die Deckung des Sachbedarfs der Streitkräfte ist der Bundeswehrverwaltung übertragen. Aufträge an die Wirtschaft werden im Wettbewerb vergeben. Einen Auftrag erhalten Unternehmen nur dann, wenn sie sich an der Ausschreibung beteiligen. Der BVMW bietet seinen Mitgliedern an, sie an die zuständige Stelle des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr zu vermitteln, sofern sie der Bundeswehr ein bestimmtes Produkt anbieten wollen.

Interessenten richten ihren Vermittlungswunsch an: politik@bvmw.de

Kolumne des Monats

Bildbeschreibung

Lesen Sie in jeder Ausgabe von Mittelstand aktuell unsere Kolumne des Monats – aktuell, anregend und auf den Punkt. Das Thema diesmal:


Das sagen unsere Mitglieder über uns:

Portraitbild Claudia Wandtke, Geschäftsführerin Notfallkoffer.de
Quelle: Fotostudio Georgsmarienhütte, Fritz Schwarzenberger

„Eingetreten sind wir in den BVMW, um mit anderen Unternehmern und Unternehmerinnen in Kontakt zu kommen und an den vielen interessanten Vorträgen teilzunehmen. Als Vorteil sehe ich das hohe Niveau der Speaker und Themen, die persönliche Betreuung und das gute Netzwerk, das durch den BVMW entstanden ist."

Claudia Wandtke, Geschäftsführerin Notfallkoffer.de, Bad Iburg (Niedersachsen)

Steuern auf den Punkt

Steuern auf den Punkt

Die Experten aus der BVMW-Kommission Steuern und Finanzen informieren mittelständische Unternehmen über Neuigkeiten aus dem Bereich Steuern und geben Tipps. Diesmal zu folgenden Themen:

Alles was Recht ist

Alles was Recht ist

Die Juristen der BVMW-Rechtskommission informieren mittelständische Unternehmen über Neuigkeiten aus Rechtsprechung und Gesetzgebung und geben Tipps. Diesmal zu folgendem Thema:

Podcast

Bilder

Medien

News

Schwarzarbeit sorgt für Umsatzeinbußen im Mittelstand.

Unterschätztes Risiko: Schwarzarbeit in Deutschland

Wer in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, zahlt Steuern und Abgaben. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Wer Geld verdient oder jemanden für sich arbeiten lässt, ohne dies zu versteuern, macht sich strafbar. Die Aufnahme einer unangemeldeten Beschäftigung bei gleichzeitigem Empfangen von Sozialleistungen ist illegal. Auch die Ausübung eines Gewerbes oder Handwerks ohne eine entsprechende Anmeldung bei den örtlichen Behörden ist unzulässig. In diesen Fällen spricht der Gesetzgeber von Schwarzarbeit.

Kleine und mittlere Unternehmen leiden nach eigenem Empfinden stärker unter den Folgen von Schwarzarbeit als Großunternehmen mit über 249 Mitarbeitern. Jedoch glaubt nur die Hälfte aller Unternehmen laut einer IW-Umfrage, dass sie Umsatzeinbußen durch Schwarzarbeit haben. Die Realität zeigt, dass deutsche Unternehmen die verursachten Kosten durch Schwarzarbeit massiv unterschätzen.

Tatsächlich gehen der deutschen Wirtschaft jährlich etwa 300 Milliarden Euro Umsatz durch Schwarzarbeit verloren (IW Köln, 2019).

Negative Folgen durch Wettbewerbsverzerrung und Mindereinnahmen für die soziale Sicherung und bei Steuern betreffen nicht nur regelkonforme Unternehmen, sondern jeden einzelnen Bürger. Illegale Beschäftigung untergräbt die Steuermoral, schwächt das Vertrauen in den Staat und wirkt damit der Grundlage für unsere soziale Marktwirtschaft entgegen.

Dass dringend eine Reform notwendig ist, zeigt eine andere Umfrage der Europäischen Kommission. Demnach schätzt mehr als die Hälfte aller Befragten das Risiko, bei Schwarzarbeit erwischt zu werden, als gering ein.

Auch die Bundesregierung hat das Problem erkannt und möchte mit einem neuen Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit stärken. Der Gesetzentwurf befasst sich jedoch fast ausschließlich mit der Bekämpfung der Symptome von Schwarzarbeit. Vermehrte Kontrollen sollen den Betrug aufdecken und abschreckend wirken.

Die Ursachen für Schwarzarbeit – ausufernde Bürokratie und eine unverhältnismäßig hohe Abgaben- und Steuerlast – werden nicht in den Blick genommen. Diese Position vertrat Mittelstandspräsident Mario Ohoven in einer öffentlichen Anhörung am 6. Mai im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages. Dort forderte er, die Bürokratiebelastung für die Wirtschaft zu senken.

2017 betrugen die Bürokratiekosten für die deutsche Wirtschaft nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 45 Milliarden Euro, 2018 waren es bereits rund 50 Milliarden Euro. Allein aus Bundesgesetzen resultieren mehr als 10.000 Informationspflichten für den Mittelstand. Besserung ist nicht in Sicht. Denn auch mit diesem Gesetzesentwurf kommen neue Bürokratiekosten hinzu. Dem Mittelstand werden weitere Informationspflichten und Betriebsprüfungen aufgebürdet. Rund 52.000 Arbeitgeber wurden 2017 überprüft. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht zusätzliche Prüfungen vor. Der angegebene jährliche Erfüllungsaufwand beläuft sich auf 185.000 Euro, wird aber durch die zusätzlichen Betriebsprüfungen überschritten. Mario Ohoven forderte deshalb im Bundestag den Normenkontrollrat dazu auf, eine neue Schätzung des Erfüllungsaufwandes vorzunehmen.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit solle sich, so Ohoven, auf ihre eigentlichen Aufgaben besinnen: die Aufdeckung und Bekämpfung von Schwarzarbeit. An den Stellen, wo fehlende Befugnisse zu Ineffizienzen bei der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung führen, müssen die Kompetenzen gezielt erweitert werden. Statt sich darauf zu konzentrieren, werden jedoch umfangreiche neue Aufgabenfelder (z.B. Aufdeckung von Kindergeldbetrug) hinzugefügt.

Angesichts der Fülle neuer Aufgaben, die das Gesetz vorsieht, muss sichergestellt werden, dass die Finanzkontrolle über ausreichende Kapazitäten für eine wirksame Umsetzung verfügt. Andernfalls drohen strukturelle Schwächen und eine Überforderung der Finanzkontrolle.


Kolumne des Monats

Portrait von Guido Augustin
Guido Augustin

Verkäufer, hört die Signale!

Es gibt viele, die behaupten, es sei schwer zu verkaufen. Vielleicht haben sie recht, und Verkaufen ist wirklich schwierig. Doch allzu oft ist auch Kaufen schwierig.

Da will ich einem regionalen Autohändler, eine aussterbende Spezies, etwas Gutes tun. Anstatt ganz bequem von zuhause online Preise für Reifen schnell zu vergleichen und für weniger Geld bessere Produkte zu bekommen, entscheide ich mich für die teurere, aufwändigere, langsamere Variante. Ich stehe halt auf Kundenbindung.

Also schrieb ich dem Händler meines Vertrauens eine konkrete Mail. Dafür bekam ich einen Rückruf, den ich verpasste, ich solle ihn zurückrufen. Dabei hätte er ja schon zur Sache kommen können. Ich rufe also zurück. Ja, er habe da vier Reifen, das Gespräch würde gleich abbrechen, sein Akku sei alle. So geschah es. Danach habe ich nie mehr von ihm gehört und tags darauf online bestellt – binnen Minuten den Testsieger zum Top-Preis – geliefert wird an den Monteur ums Eck.

Ein andermal engagieren wir einen Fotografen, klar und deutlich als Probearbeit deklariert, wir redeten über bis zu 50 Aufträge jährlich. Was kommt nicht? Die Fotos kommen nicht. Zwei Mal hält er selbstgesetzte Termine nicht ein, auf Nachfrage liefert er dann – mit dem Hinweis, dass er zukünftig schneller liefern werde, diesmal hätte er zwei Stammkunden vorgezogen. Eine wunderbare Beziehung beginnt anders und endet so, bevor sie dazu werden kann.

Es ist zum Verzweifeln: Was bitte sollen wir tun, außer Kaskaden von Kaufsignalen auszusenden, außer am Tresen zu stehen mit dem Wunschprodukt, außer von ganz alleine anzukommen? Wie oft wollen wir kaufen, doch sie lassen uns nicht. Sie ignorieren uns, verstoßen uns, quatschen uns aus dem Laden.

Ihr lieben Menschen, die Ihr etwas verkauft, denkt mal drüber nach, was Ihr alles tut, um uns am Kaufen zu hindern. Vielen lieben Dank.

Guido Augustin
BVMW Pressesprecher Rheinhessen
Kommunikationsberater
ga@guidoaugustin.com

Die Kolumne ist erschienen in DER Mittelstand 01-19.


Steuern auf den Punkt

Portrait von Stefan Albrecht v. Dewitz
Stefan Albrecht v. Dewitz

Vorteile der Betrieblichen Krankenversicherung

Wer an Betriebliche Vorsorge denkt, assoziiert meistens die Betriebliche Altersversorgung. Dabei umfasst der Begriff acht Vorsorgesparten, die in den meisten Unternehmen aber kaum angeboten werden. Sieben von zehn Mitarbeitern finden das Angebot ihres Arbeitgebers nicht interessant, und das sollte zu denken geben. Denn die Betriebliche Vorsorge wird zunehmend als Instrument empfohlen, sich als Arbeitgeber positiv vom Arbeitsmarkt abzuheben und für die knappen Fachkräfte attraktiv zu sein. Wer sich hierbei nicht richtig aufstellt, hat das Nachsehen.

Neben der Altersrente können Todesfallschutz, Berufsunfähigkeitsschutz, Vorbereitung auf den Vorruhestand usw. auch eine Betriebliche Krankenversicherung (BKV) angeboten werden, welche die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung spürbar ergänzt. Angefangen bei günstigen Tarifen zur ambulanten Vorsorge über Zahnschutz bis hin zur komfortablen Zusatzversicherung für das Krankenhaus gibt es Bausteine, die je nach Wunsch des Unternehmens kombiniert werden können. Die Verwaltung und Administration erfolgen bei guten Anbietern weitgehend papierlos über Portale, die auch für die Mitarbeiter zugänglich sind. Pro Mitarbeiter besteht hier ein Budget von maximal 1000 Euro pro Jahr.

Damit allerdings die sonst übliche Gesundheitsprüfung bei Antragstellung entfallen kann, muss ein Kollektivvertrag her, in dem die gesamte Belegschaft versichert wird. Anhand einer Liste der kompletten Belegschaft mit Alter und Funktion legen Versicherer ihre Angebote vor. Wenn der sozial engagierte Arbeitgeber dies für seine Mitarbeiter anbieten und übernehmen möchte, stellt das für jene wiederum einen geldwerten Vorteil dar mit Steuer- und Sozialversicherungspflicht. Dagegen würden sich aber bestimmt einzelne Mitarbeiter wehren, die zum Beispiel bereits privat vorgesorgt oder daran generell kein Interesse haben.

Damit das Gute auch positiv in der Belegschaft wahrgenommen wird, muss der Arbeitgeber nun die Pauschalversteuerung auf die Tarifbausteine übernehmen. Die Pauschalierung wird auf Basis der Löhne und Steuerklassen der Belegschaft ermittelt und muss halbjährlich beim Betriebsstätten-Finanzamt beantragt werden. Näheres regelt das Gesetz unter § 40 Abs.1 Satz 1 EStG. Zu Beginn ist eine gebührenfreie FA Voranfrage zu empfehlen gem. § 42 e EStG.

Sobald die Pauschalierung zur Anwendung kommt, werden die Beiträge zur BKV sozialversicherungspflichtig. Auch diese AN-Beiträge sollte der Arbeitgeber übernehmen. Am Ende kommen auf einen Euro Beitrag zur BKV rund ein Euro Nebenkosten zusammen.

Dennoch überwiegen deutlich die Vorteile auf beiden Seiten.

Vorteile für den Arbeitgeber:

  • Reduktion des (teuren) Krankenstandes
  • Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber
  • Motivation durch sofort erlebbare Mehrwerte für die Belegschaft
  • Tarife können konzeptionell auf Lohngruppen gestaffelt werden
  • schlanke Prozesse

Vorteile für Arbeitnehmer:

  • Schließen wichtiger Versorgungslücken
  • Möglichkeit der Früherkennung von Krankheiten
  • Beiträge werden durch Arbeitgeber finanziert
  • keine Gesundheitsprüfung und keine Wartezeiten
  • Mitversicherung von Ehepartner und Kindern möglich gegen eigene Beiträge
  • Weiterversicherung nach Ausscheiden möglich
  • Arbeitnehmerhotline für den Leistungsfall
  • online Zugriff auf Tarife und Leistungen

Um die BKV noch weiter zu verbreiten, wird in der Politik bereits über Lockerungen nachgedacht. Doch Veränderungen sind zurzeit nicht absehbar. Daher sollte hier nicht abgewartet, sondern gehandelt werden.

Stefan Albrecht v. Dewitz, Bochum
Lizenzierter Berater für betriebl. Altersvorsorge
MLP Finanzberatung SE in Bochum
www.mlp-bav.de

Portrait von Steuerberater Dr. Sebastian Krauß
Dr. Sebastian Krauß

Vorsteuerabzug für private Leistungen

In mittelständischen Unternehmen werden regelmäßig Gegenstände angeschafft oder Dienstleistungen in Anspruch genommen, die teilweise betrieblich und teilweise privat verwendet werden. Es drängt sich die Frage auf, ob der private Veranlassungszusammenhang Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug hat.

Grundsätzlich gilt, dass der Vorsteuerabzug nur für diejenigen Leistungen beansprucht werden kann, die für die unternehmerische Tätigkeit des Leistungsempfängers verwendet werden. Die Entscheidung, ob der Empfang einer Leistung vollständig, gar nicht oder teilweise unternehmerisch veranlasst ist, trifft der Unternehmer. Die Vorsteuer auf Leistungen, die vollständig dem Unternehmen dienen, kann zur Gänze geltend gemacht werden. Die Vorsteuer auf Leistungen, die gar nicht mit dem Unternehmen des Empfängers zusammenhängen, ist nicht abzugsfähig. Für Leistungen, die teilweise unternehmerisch und teilweise nichtunternehmerisch – zum Beispiel privat – verwendet werden, gilt eine Ausnahme: Sofern die unternehmerische Veranlassung mindestens 10 Prozent beträgt, und eine ordnungsmäßige Rechnung vorliegt, kann der Vorsteuerabzug zur Gänze beansprucht werden. Allerdings ist der Anteil der nichtunternehmerischen Verwendung fortlaufend im jeweiligen Erklärungszeitraum als steuerpflichtiger Umsatz zu erfassen. Somit wird der höhere Vorsteuerabzug indirekt durch die umsatzsteuerpflichtige Erfassung der Privatentnahmen wirtschaftlich ausgeglichen. In der Praxis sind umsatzsteuerpflichtige Privatentnahmen insbesondere bei der nichtunternehmerischen Verwendung eines betrieblichen Kfz zu beachten.

Innerhalb der EU wurde das Umsatzsteuersystem durch die sogenannte Mehrwertsteuersystemrichtlinie vereinheitlicht. Die von Deutschland angewendete 10-Prozent-Regelung ist von den europäischen Vorgaben allerdings nicht abgedeckt und stellt mithin eine nationale Besonderheit dar, die mit der Vereinfachung der Steuererhebung sowie der Verhinderung von Steuerhinterziehung und -umgehung gerechtfertigt wird. Die EU toleriert die deutsche Sonderregelung und hat deren Anwendung bis zum 31.12.2021 legitimiert. Bis dahin bleibt der Vorsteuerabzug für Leistungen, die zu mehr als 90 Prozent für private Zwecke verwendet werden, ausgeschlossen.

Dr. Sebastian Krauß, Neuss
Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht, SteuerbüroKrauß
www.steuerbuero-krauss.de

Alles was Recht ist

Portrait von Marco Hoffmann
Marco Hoffmann

Drohender Verlust von Geschäftsgeheimnissen

Am 26. April 2019 ist ein neues Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Kraft getreten. Da sowohl kaufmännische Informationen (z.B. Preislisten oder Kundendateien), als auch technische Informationen (z.B. Rezepte oder Erfindungen) Geschäftsgeheimnisse sein können, ist wohl jedes Unternehmen betroffen.

Das neue Gesetz stellt erhöhte Anforderungen an den Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Während sensible Informationen nach alter Rechtslage nahezu automatisch als Geschäftsgeheimnis geschützt waren, verlangt das neue Gesetz nun den Nachweis aktiver Geheimhaltungsmaßnahmen, die auch „den Umständen nach angemessen“ sein müssen. Eine pauschale Regelung für alle Geheimnisse verbietet sich daher.

Welche Maßnahmen sollten Unternehmen nun ergreifen? Das ist natürlich nicht pauschal zu beantworten. Folgende erste Schritte bieten sich jedoch an:

  • Zuständigkeiten im Unternehmen festlegen. Wer ist für den Geheimnisschutz zuständig, und wer kann zum Beispiel Zugriffsberechtigungen vergeben und aufheben?
  • Mögliche Geschäftsgeheimnisse identifizieren. Wo entstehen schützenswerte Informationen, wie werden sie verteilt, und wer hat Zugang dazu? „Landkarte der Geheimnisse“ erstellen.
  • Geschäftsgeheimnisse in Kategorien einteilen. Die wichtigsten Geheimnisse, deren Offenbarung existenzgefährdend ist („Kronjuwelen“) in Kategorie A; die Geheimnisse, deren Offenbarung schädlich, aber nicht existenzgefährdend ist, Kategorie B ; und Geheimnisse, deren Verlust nur ärgerlich ist, Kategorie C.
  • Festlegung und Implementierung von Maßnahmen, die den Umständen nach angemessen sind (also für Kategorie A deutlich strengere Maßnahmen als für Kategorie C).

Sinnvoll ist ein Geheimnisschutzkonzept mit einem Mix aus vertraglichen Regelungen mit Arbeitnehmern und Geschäftspartnern sowie aus praktischen Maßnahmen wie Kennzeichnungen oder Zugangsbeschränkungen.

Marco Hoffmann, Arnsberg
Rechtsanwalt
www.patfritz.de

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