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Mittelstand aktuell, Aufgang in der Reichstagskuppel

Juni 2018

Neuen Kompakt-Flyer, Rezepte und Checklisten des Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrums Berlin

So meistern Sie die Digitalisierung

Wie gehe ich mit der Datenschutz-Grundverordnung um? Worauf kommt es beim digitalen Marketing an? Die neuen Kompakt-Flyer, Rezepte und Checklisten des Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrums Berlin geben Antworten auf diese und weitere Fragen. Praxisnah, kompakt und kostenlos werden Sie so Schritt für Schritt fit für die Digitalisierung gemacht. Bei Interesse können Sie die Flyer gratis unter info@gemeinsam-digital.de als Printversion bestellen.


Umfrage: Warum nutzen erst so wenige KMU FinTechs?

Umfrage: FinTechs – Chancen für den Mittelstand

FinTechs revolutionieren mit digitalen Lösungen die Finanzbranche: Sie bieten einfache und individuelle Finanzierungsmöglichkeiten gerade für den Mittelstand. Mit der neuen „FinTech-Mittelstandsinitiative“ geht der BVMW der Frage nach, warum erst wenige KMU FinTechs nutzen. Unterstützen Sie uns dabei mit der Teilnahme an der anonymen Umfrage.

National Summit des Jungen Mittelstands

Erster National Summit des Jungen Mittelstands am Freitag, den 15. Juni 2018, in Hannover.

Der Junge Mittelstand im BVMW veranstaltet seinen ersten National Summit am Freitag, dem 15. Juni, in Hannover. Exklusiver Partner dieses Premium-Events ist die CEBIT. Egal ob Startup oder etablierter Unternehmer - das Event bietet die einmalige Möglichkeit, innovative und kreative Unternehmen aus Deutschland und Europa kennenzulernen und neue Geschäftskontakte anzubahnen. Nutzen Sie die Gelegenheit und sichern Sie sich jetzt Ihr Ticket.

Eine durchgängig digitalisierte Wertschöpfungskette mit effizienten Workflows.

Arbeitsabläufe effizient gestalten

Vernetzte Produktion und schlanke Abläufe sind wichtig, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Daher hat das Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Berlin die SchuF GmbH bei ihren Digitalisierungsvorhaben begleitet, damit das Unternehmen auch in Zukunft auf der Höhe der Zeit ist. Das Ergebnis: Eine durchgängig digitalisierte Wertschöpfungskette mit effizienten Workflows. Lesen Sie hier, wie genau das funktioniert hat – eine Erfolgsgeschichte.

Einladung: Gründungssitzung der Kommission Bundeswehr und Mittelstand

Die neue Kommission Bundeswehr und Mittelstand konstituiert sich am 5. Juli 2018 von 11:00 bis 15:00 Uhr in der Bundeszentrale des BVMW in Berlin. Referent ist u.a. Wolfang Hellmich MdB, Vorsitzender des Verteidigungsausschuss im Deutschen Bundestag. Sie möchten dabei sein und/oder in der neuen Kommission mitarbeiten? Dann sind Sie herzlich eingeladen. Interessenten für die Mitarbeit in der Kommission können sich direkt an den BVMW-Chefvolkswirt Dr. Hans-Jürgen Völz wenden.


BVMW fördert Gründertum

Gruppenfoto der BVMW-Kommission Startups und Unternehmensgründungen

Deutschland braucht mehr Unternehmerinnen und Unternehmer. Seit Jahren gibt es mehr Firmenschließungen als Neugründungen. Der BVMW will daher die Unternehmenskultur in Deutschland stärken und vermehrt für unternehmerische Selbstständigkeit begeistern. Hier setzt die BVMW-Kommission Startups und Unternehmensgründungen an.


Logo der Mittelstandsallianz

Die Mittelstandsallianz politiknah

Die Mittelstandsallianz des BVMW pflegt den aktiven Dialog mit der Politik. Auf der politischen Agenda stehen jetzt Themen wie eine mittelstandsfreundliche Grundsteuer, die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge oder auch der Breitbandausbau. Auf der Homepage der Mittelstandsallianz werden Sie stets über aktuelle Termine und Aktivitäten informiert.


Praktika für Elitestudenten

Sie sind auf der Suche nach hoch qualifizierten Praktikanten in den Bereichen Ingenieurwesen, Mechatronik, IT, BWL oder Recht? Dann treten Sie hier mit der Stiftung zur Förderung der Türkisch-Deutschen Universität (TDU) in Kontakt. Die Lehrsprache in den Studiengängen an der politisch unabhängigen TDU in Istanbul ist Deutsch. Die Praktika haben eine Länge von sechs bis zwölf Wochen und sollten im Zeitraum von Juni bis September 2018 stattfinden.

Portrait von BVMW-Präsident Mario Ohoven

Starker Mittelstand: Mario Ohoven
in der Urania Berlin

Unsere Wirtschaft boomt – doch wer genauer hinschaut erkennt, dass Deutschland praktisch von seiner wirtschaftlichen Substanz lebt. Das muss sich ändern. Doch was kann, was muss die Politik hierfür tun? Welche Maßnahmen sind heute notwendig, um die Stärke des Mittelstands zu bewahren? Darüber spricht Mittelstandspräsident Mario Ohoven am 20. Juni 2018 ab 19:30 Uhr in der Urania Berlin.


Portraitfoto von Marc große Austing, Geschäftsführer und Inhaber Austing Computer

„Seit unserer Mitgliedschaft im BVMW habe ich viele Veranstaltungen besucht, die mir insbesondere die Möglichkeiten zum Knüpfen persönlicher Kontakte gegeben haben. Dadurch, und auch durch die interessanten Angebote insgesamt, ziehe ich regelmäßig konkreten Nutzen. Die spürbare Lobbyarbeit, die der BVMW für seine Mitglieder betreibt, zielt genau auf die Bedürfnisse des Mittelstands ab!"

Dipl.-Vw. Marc große Austing
Geschäftsführer und Inhaber Austing Computer, Lohne

Steuern auf den Punkt

Steuern auf den Punkt

Die Experten aus der BVMW-Kommission Steuern und Finanzen informieren mittelständische Unternehmen über Neuigkeiten aus dem Bereich Steuern und geben Tipps. Diesmal zu folgenden Themen:

Alles was Recht ist

Alles was Recht ist

Die Juristen der BVMW-Rechtskommission informieren mittelständische Unternehmen über Neuigkeiten aus Rechtsprechung und Gesetzgebung und geben Tipps. Diesmal zu folgendem Thema:

Podcast

Bildergalerie

Medien

Steuern auf den Punkt

Portrait von Michael B. Schröder
Michael B. Schröder

Bundesfinanzministerium schafft
„Pommesbuden-Erlass“ ab

Die insbesondere für Lieferungen von Großhändlern oder Herstellern im grenznahen Raum geschaffene Vereinfachungsregelung in Abschn. 1a.2 Abs. 14 Umsatzsteuer-Anwendungserlass ("Pommesbuden-Erlass") wurde Ende April durch das Bundesfinanzministerium abgeschafft.

Nach der bisherigen Vereinfachungsregelung durfte der Lieferant eine grenzüberschreitende Lieferung an einen anderen Unternehmer als innergemeinschaftliches Verbringen behandeln, statt als innergemeinschaftliche Lieferung. Der Lieferant (z.B. ein Großhändler) erklärte somit das steuerfreie Verbringen im Abgangsland und den innergemeinschaftlichen Erwerb im Erwerberland. Der Abnehmer erhielt also eine Rechnung mit ausgewiesener (inländischer) Umsatzsteuer.

Durch die Abschaffung der Vereinfachungsregelung muss sich der Erwerber in Deutschland nun insbesondere mit den Regelungen bezüglich des innergemeinschaftlichen Erwerbs auseinandersetzen. Ein deutscher Lieferant muss nun jeweils einzelne innergemeinschaftliche Lieferungen erklären und nachweisen. Die Änderung gilt grundsätzlich ab sofort, eine Beibehaltung der bisherigen Regelung bis zum 31. Dezember 2018 wird jedoch nicht beanstandet.

Michael B. Schröder, Düsseldorf
Vorstand ECOVIS Audit AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
www.ecovis.com

Portrait von Steuerberater Dr. Sebastian Krauß
Dr. Sebastian Krauß

Krankheitskosten sind keine Sonderausgaben

Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben abzugsfähig. Versicherungsunternehmen gewähren ihren Versicherungsnehmern teilweise Beitragsrückerstattungen. Voraussetzung für eine Erstattung ist, dass der Versicherte im jeweiligen Abrechnungszeitraum keine Krankheitskosten eingereicht hat. Die Erstattungen mindern sodann die Höhe der als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähigen Versicherungsbeiträge.

Der privat krankenversicherte Steuerpflichtige hat also abzuwägen: Entweder schaltet er im Krankheitsfall seine Versicherung ein, und nimmt sich somit zwar die Möglichkeit einer Erstattung, kann aber seinen Versicherungsbeitrag zur Gänze als Sonderausgaben geltend machen. Oder er trägt die Krankheitskosten selbst und lässt sich die Möglichkeit offen, eine Erstattung zu erhalten. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob die selbst getragenen Krankheitskosten mit der Erstattung verrechnet werden können und sich somit wie Sonderausgaben steuermindernd auswirken.

Der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen X R 3/16) hat diese Frage mit einem aktuellen Urteil verneint. Als Sonderausgaben im Sinne des Einkommensteuergesetzes gelten lediglich die Beiträge, um den Versicherungsschutz zu erlangen. Hierzu gehören selbst getragene Krankheitskosten gerade nicht.

Steuerpflichtige sollten durch eine Beispielrechnung frühzeitig überprüfen, welche Alternative voraussichtlich das wirtschaftlich vorteilhaftere Ergebnis nach Steuern liefern wird. Entscheidet sich der Steuerpflichtige in Erwartung einer Beitragsrückerstattung dazu, Krankheitskosten selbst zu tragen, kann er diese – sofern sie seine zumutbare Eigenbelastung übersteigen – als außergewöhnliche Belastung ansetzen.

Dr. Sebastian Krauß, Neuss
Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht, SteuerbüroKrauß
www.steuerbuero-krauss.de

Alles was Recht ist

Portrait von Rechtsanwalt Dr. Till Soyka
Dr. Till Soyka

Strafrechtsschutzversicherung – ein Muss für Unternehmen

Kaum eine Führungskraft hält es im Voraus für besonders wahrscheinlich, mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert zu werden. Das mag der Grund sein, warum in der Praxis viele Führungskräfte und Unternehmen diesbezüglich unterversichert sind. Im Fall des Falles kann ein Strafverfahren, gerade in komplexen Wirtschaftsstrafsachen, erhebliche Verteidigungskosten verursachen, zumal renommierte spezialisierte Strafverteidiger zu gesetzlichen Gebührensätzen nicht zu finden sind.

Dem Unternehmen drohen in vielen Wirtschaftsstrafsachen Schäden durch Bußgelder oder Abschöpfung (vermeintlicher) Taterlöse. Gegebenenfalls kann ein Verfahren zudem erhebliche zivilrechtliche Folgen für die beschuldigten Führungskräfte auslösen.

Daher haben sowohl Führungskräfte als auch Unternehmen ein Interesse daran, sich mit einer guten Versicherung auszustatten, die eine schlagkräftige Verteidigung sichert und etwaige Haftungsfolgen soweit wie möglich abdeckt.

Folgende Aspekte können dabei eine stärkere von einer schwächeren Versicherungspolice unterscheiden:

  1. Die Versicherung sollte keine Einschränkungen hinsichtlich der Art der vorgeworfenen Delikte enthalten, insbesondere keine Einschränkung dahingehend, dass beim Vorwurf eines Verbrechens oder beim Vorwurf eines Vorsatzdelikts kein Versicherungsschutz besteht.
  2. Die Versicherung sollte bei jedem Ermittlungsverfahren greifen (insbesondere bei spezifischen Strafrechtsschutzversicherungen) und nicht nur bei solchen, die einen zivilrechtlichen Haftungsanspruch zur Folge haben können.
  3. Die Versicherung sollte eine freie Anwaltswahl vorsehen und nicht dem Versicherer die Wahl des Anwalts überlassen.
  4. Die Versicherung sollte Verteidigungskosten auf Basis angemessener vereinbarter Gebühren oberhalb der gesetzlichen Gebühren decken und dies nicht ins Ermessen der Versicherung stellen.
  5. Es ist üblich, dass Versicherungsbedingungen eine Rückforderung von zunächst getragenen Verteidigungskosten im Fall einer späteren rechtskräftigen Verurteilung wegen eines Vorsatzdelikts beziehungsweise einer wissentlichen Pflichtverletzung vorsehen. Besonders gute Versicherungen sind hier großzügiger und verzichten in ihren Bedingungen z.B. auf das Rückforderungsrecht wenn eine Verurteilung lediglich wegen Eventualvorsatz - also einer geringen Vorsatzform - erfolgt oder im Fall eines Strafbefehls, der nur eine Geldstrafe zur Folge hat.
  6. Die Deckungssumme (auch für Verteidigungskosten) sollte pro Versicherungsfall hoch genug gewählt werden, zumal es in Wirtschaftsstrafsachen teilweise eine größere Zahl von Beschuldigten gibt, die nach deutscher Strafprozessordnung jeder einen eigenen Verteidiger brauchen. Dann entsteht mitunter Streit darüber, ob die Verteidigungskosten alle gegen dasselbe (gegebenenfalls zu geringe) Budget laufen.
  7. Schließlich kann es sich lohnen, vor Abschluss einer Versicherung einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt oder Versicherungsmakler danach zu fragen, welche Versicherung als besonders redlich oder gar kulant bekannt ist. Denn es gibt leider eine Reihe von Versicherungen, die im Versicherungsfall die Einstandspflicht mit zum Teil fragwürdigen Methoden zu vermeiden suchen.

Dr. Till Soyka, Hamburg
Rechtsanwalt im Bereich Wirtschaftsstrafrecht
Langrock Voß & Soyka
www.kanzlei-lvs.de

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MITTELSTAND aktuell ist der monatlich erscheinende Newsletter des BVMW – Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e.V.

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