Mittelstand aktuell, Aufgang in der Reichstagskuppel

Oktober 2019

Erfahren Sie, wie Projektmanagement gelingt.

Von finanziellen Fehlkalkulationen bis zu Ungenauigkeiten in der Aufwandseinschätzung – Fehler passieren in der Projektplanung häufig. Wie Sie Projekte in Ihrem Unternehmen gezielt und systematisch planen, und auf welche konkreten Aspekte es ankommt, erfahren Sie hier.


Immer häufiger nutzen Unternehmen Chatbots.

Chatbots clever einsetzen

Vielleicht kennen Sie es auch: Auf einer Webseite öffnet sich ein Chatfenster und bietet Hilfe auf der Suche nach dem passenden Produkt. In der Regel verbirgt sich hinter einer solchen Nachricht keine echte Person, sondern ein Chatbot. Lesen Sie hier, was Chatbots sind, und wie Sie diese Technik auch für Ihr Unternehmen einsetzen können.


DigitaliseSME unterstützt Sie bei Ihrem Digitalisierungsvorhaben.

Letzte Chance: Jetzt Förderung sichern

Welche digitale Lösung ist für Ihr Unternehmen geeignet? Das Förderprojekt DigitaliseSME stellt Ihnen einen Experten zur Seite, der Sie dabei unterstützt, mit einem Konzept digital durchzustarten. Das Projekt geht nun in die letzte Phase. Sichern Sie sich deshalb jetzt noch Ihre Förderung!


_Gemeinsam digital bietet Input zu Themen wie Künstliche Intelligenz und Design Thinking.

Was Sie über Künstliche Intelligenz und Co. wissen müssen

_Gemeinsam digital bietet neuen Input zu den Themen Künstliche Intelligenz, Design Thinking und Smart Tools für den Mittelstand. Das Rezept „Neues Arbeiten mit digitalen Tools“ ist eine praktische Anleitung für den Einsatz digitaler Hilfsmittel im Arbeitsalltag. Hier finden Sie von der Bildbearbeitung bis zur Suchmaschinenoptimierung viele hilfreiche Programmtipps, die Ihnen in der Basisversion kostenfrei zur Verfügung stehen.


Gewinnspiel

Heute feiern wir die wohl wichtigste Ressource des globalen Mittelstands. Gemeint ist natürlich:

Kaffee

Egal ob Filter oder Vollautomat – die Kaffeemaschine ist Hotspot für kreativen Ideenaustausch unter Kollegen und Energielieferant für müde Köpfe.

Auf Facebook verlosen wir daher einen Coffee to go Becher im BVMW-Design. Viel Glück!




Umfrage unseres Partners Telekom

Unser Partner Telekom will´s wissen

Unser langjähriger Partner Telekom arbeitet kontinuierlich daran, die Verbandsmitglieder optimal zu betreuen. Deshalb hat die Telekom eine Online-Umfrage entwickelt, zu der Sie herzlich eingeladen sind. Durch Ihre Teilnahme an der Umfrage helfen Sie, die Angebote und Partnerschaften der Telekom und des BVMW zukünftig noch besser Ihren Anforderungen und Wünschen anzupassen.


Auf der Veranstaltung Trendradar gibt erhalten Sie einen Überblick über aktuelle digitale Entwicklungen.

Save the Date: Trendradar – Ist das Zukunft oder kann das weg?

_Gemeinsam digital gibt Ihnen am 12. November 2019 im Umweltforum Berlin einen Überblick über aktuelle digitale Entwicklungen im Mittelstand. Freuen Sie sich auf einen Abend mit spannenden Informationen und praktischen Tipps, wie die neuen Trend-Technologien im Mittelstand Anwendung finden und lernen Sie digitale Trends an Erlebnisstationen hautnah kennen.


Die Zusammenarbeit mit Softwareentwicklern birgt Potenziale für den Mittelstand.

So arbeiten Sie mit Softwareentwicklern zusammen

Wann lohnt es sich, eine individuelle Software entwickeln zu lassen? Und worauf sollten Unternehmen bei der Zusammenarbeit mit IT-Unternehmen achten? In unserem Blogeintrag erhalten Sie Tipps, wie die Zusammenarbeit mit Softwareentwicklern richtig klappt.


Der BVMW hat Positionspapiere zur Kreislaufwirtschaft und zur Energiepolitik veröffentlicht.

Nachhaltig – der BVMW bezieht Stellung

In zwei neuen Positionspapieren bezieht der BVMW Stellung zu aktuellen Themen. So äußert sich der BVMW unter anderem zu der aktuellen Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Außerdem werden im Positionspapier Energiepolitik Forderungen an die Bundesregierung formuliert und die Umsetzung einer mittelstandsfreundlichen Energiepolitik gefordert.



Kolumne des Monats

Bildbeschreibung

Lesen Sie in jeder Ausgabe von Mittelstand aktuell unsere Kolumne des Monats – aktuell, anregend und auf den Punkt. Das Thema diesmal:


Der BVMW-Newsstream informiert über aktuelle Themen des Mittelstands.

Das sagen unsere Mitglieder über uns:

Portrait Anja Heine

„Der BVMW ist für mich eine sehr gute Plattform, um neue Geschäftspartner kennenzulernen. Der Junge Mittelstand des BVMW bietet für mich den großen Mehrwert, Erfahrungen austauschen und neue Ideen entwickeln zu können. Im Kreis von Jungunternehmern Fragen und Problemstellungen über verschiedene Branchen hinweg gemeinsam „querzudenken“, das gibt mir immer wieder neue Impulse für mein eigenes Business.“

Anja Heine,
Individualpsychologische Beraterin & Coach für pferdegestützte Persönlichkeitsentwicklung, Pulsnitz (Sachsen)

Steuern auf den Punkt

Steuern auf den Punkt

Die Experten aus der BVMW-Kommission Steuern und Finanzen informieren mittelständische Unternehmen über Neuigkeiten aus dem Bereich Steuern und geben Tipps. Diesmal zu folgenden Themen:

Vorsorge: Nachfolge

Alles was Recht ist

Die Experten aus der BVMW-Kommission Unternehmensnachfolge informieren mittelständische Unternehmen über Neuigkeiten aus ihrem Bereich und geben Tipps. Diesmal zu folgenden Themen:

Podcast

100 Sekunden

Medien

Mittelstandspräsident Ohoven gegen Lockerung der Schuldenbremse – Beitragsreduzierung zur Arbeitslosenversicherung gefordert

Stuttgarter Nachrichten: Den Osten nicht schlechtreden

Kolumne des Monats

Portrait von Guido Augustin
Guido Augustin

Kinderprogrammierer? Nein danke!

Das Tablet in Kinderhänden ist der Ablassbrief des dritten Jahrtausends. Das gilt für Eltern, die sich damit ungestörte Zeit erkaufen, das gilt aber auch für Lehrer, Schulen und für die verantwortlichen Behörden. Denn dort herrscht oft die Ansicht, das mit der Digitalisierung sei etwas für die Jungen und würde sich nur langsam durchsetzen.

Doch Digitalisierung ist ein Strukturthema. Das braucht Hardware, unbestritten. Vor allem aber braucht Digitalisierung Struktur zwischen den Ohren.

Populär ist die Forderung, unsere Kinder sollen Programmieren lernen. Unsere Schulen sollen jetzt unsere ABC-Schützen Programmieren lehren, damit wir global nicht in der Bedeutungslosigkeit versinken? Was für ein Witz!

Einerseits ist Programmieren eine Spezialdisziplin, die wahrlich nicht jeder im Leben braucht. Andererseits setzt gute Programmierung jede Menge voraus: Der Ursprung der Programmierung ist Sprache. Also Grammatik, Rechtschreibung, Zeichensetzung, Satzbau, Wortkunde, Rhetorik, das volle Programm. Ich gehe jede Wette ein, dass Schüler, die guten Sprachunterricht, vor allem in ihrer Muttersprache, genossen haben, sehr schnell zu sehr guten Digitaldenkern und Programmierern werden können.

Unsere Schulen können, sollen, dürfen die Digitalisierung nicht ignorieren, aber weder geht es darum, Pizza verschlingende Nerds zu züchten, noch ist es damit getan, das speckige Lehrbuch durch ein speckiges Tablet zu ersetzen. Es muss darum gehen, dass unsere Schüler die Motive, die Risiken und vor allem die Chancen unserer Gesellschaft zu durchdringen lernen. Den Rest machen die Kinder, einmal zu mündigen Bürgern erzogen und mit den bestmöglichen Grundlagen ausgestattet, schon alleine.

Es ist ein bisschen wie bei den richtig guten Reformschulen. Sie erwarten von Lehrern nicht, Kindern Lehrstoff beizubringen, das können die selbst viel besser, wenn sie die vorhandenen (digitalen) Möglichkeiten nutzen. Die wichtigste und edelste Aufgabe von Lehrern muss doch sein, dafür zu sorgen und wenn es sein muss: darum zu kämpfen, dass es unseren Kindern gut geht, dass sie die bestmöglichen Rahmenbedingungen vorfinden, um inspiriert, gestärkt und ernst genommen ins Leben zu wachsen.

Was unsere Kinder bis ins hohe Alter brauchen, ist das Wissen um das Wesen der Dinge und die daraus resultierenden Zusammenhänge. Kein Kind muss Programmieren können, das machen spätestens morgen Maschinen mit Künstlicher Intelligenz viel besser als wir. Schneller, fehlerfrei, preiswerter und ohne Berge schimmeliger Pizza-Kartons.

Guido Augustin
BVMW Pressesprecher Rheinhessen
Kommunikationsberater
ga@guidoaugustin.com


Steuern auf den Punkt

Portrait von Steuerberater Dr. Sebastian Krauß
Dr. Sebastian Krauß

Steuern sparen durch Fremdkapitalzinsen

Ausgaben sind nur dann steuerlich abzugsfähig, wenn die zugrundeliegende Tätigkeit mit Einkünfteerzielungsabsicht ausgeführt wird. Insoweit sind beispielsweise Ausgaben im Zusammenhang mit einer vermieteten Immobilie steuerlich abzugsfähig, während Ausgaben im Zusammenhang mit einer zu Wohnzwecken selbstgenutzten Immobilie grundsätzlich nicht berücksichtigt werden können.

Wird eine Immobilie, deren Anschaffung sowohl mit Fremd- als auch mit Eigenkapital finanziert wird, teilweise zu Wohnzwecken selbstgenutzt und teilweise vermietet, stellt sich die Frage, durch welche Gestaltungsmaßnahmen ein vollständiger Abzug der Fremdkapitalzinsen erreicht werden kann. Mit einem aktuellen Urteil vom 12.3.2019 hat der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen IX R 2/18) entschieden, dass eine nur gedankliche Zuordnung des Fremdkapitals zum vermieteten Grundstücksteil durch den Steuerpflichtigen nicht ausreicht. Vielmehr sind die finanziellen Eigen- und Fremdmittel auch tatsächlich getrennt – also auf verschiedenen Konten – zu verwahren und zu verwenden. Werden die Mittel hingegen auf einem gemeinsamen Konto vermischt, sind die Fremdkapitalzinsen nur noch anteilig, und zwar im Verhältnis der vermieteten zur gesamten Wohn- oder Nutzfläche, abzugsfähig.

Für die Praxis gilt, dass in dem Grundstückskaufvertrag eine ausdrückliche Kaufpreiszuordnung auf den selbstgenutzten und auf den vermieteten Grundstücksteil aufgenommen werden sollte. Darüber hinaus ist das auf den selbstgenutzten Teil entfallende Eigenkapital sowie das auf den vermieteten Teil entfallende Fremdkapital auf getrennten Konten zu verwahren. Im Rahmen der Steuererklärung ist dem Finanzamt die getrennte Mittelverwendung anzuzeigen und auf Nachfrage durch den Kaufvertrag sowie die Kontoauszüge nachzuweisen.

Dr. Sebastian Krauß, Neuss
Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht, SteuerbüroKrauß
www.steuerbuero-krauss.de

Portrait von Michael B. Schröder
Michael B. Schröder

Reform der Grunderwerbsteuer: Massive Auswirkungen auf den Mittelstand

Die Umsetzung des aktuellen Gesetzesentwurfs zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes dürfte insbesondere bei Übertragungen von Gesellschaftsanteilen (Share Deals) in Deutschland zu erheblichen Mehrbelastungen führen. Im Entwurf sind die wesentlichen Maßnahmen im Vergleich zum Referentenentwurf vom 8. Mai 2019 unverändert geblieben:

  • Erweiterung der Anwendbarkeit der Regelung zum Gesellschafterwechsel bei Personengesellschaften auch auf Kapitalgesellschaften
  • Absenkung der relevanten Beteiligungsschwellen von 95 auf 90%
  • Verlängerung der Haltefristen von fünf Jahren auf 10 oder sogar 15 Jahre

Was bei der Diskussion über den Entwurf oft übersehen wird: Die Reformvorschläge betreffen nicht nur die Immobilienbranche, sondern alle Unternehmen mit Immobilienbesitz, auch wenn sie keine Immobiliengeschäfte tätigen.

Der wesentliche Grund dafür ist die Einführung eines neuen Grunderwerbsteuertatbestandes (§ 1 Absatz 2b GrEStG-E). Danach soll der Grundbesitz einer Kapitalgesellschaft der Grunderwerbsteuer unterliegen, wenn 90 Prozent der Anteile an dieser Gesellschaft innerhalb von zehn Jahren auf neue Anteilseigner übergehen. Hierbei muss keiner der Gesellschafter eine bestimmte Beteiligungsschwelle erreichen. Durch diese Regelung drohen auch mittelständischen Unternehmen mit Betriebsimmobilien künftig stärkere Belastungen.

Die Änderungen sollen erstmals auf Erwerbsvorgänge nach dem 31. Dezember 2019 anzuwenden sein. Bei Anteilskäufen wird demnach regelmäßig darauf zu achten sein, dass bereits das Closing (Übergang des dinglichen Eigentums am Anteil) zu diesem Datum vollzogen ist. In diesen Fällen ist das neue Recht noch nicht anwendbar. Darüber hinaus greift eine besondere Übergangsregelung für Fälle, in denen das Closing einer Anteilsübertragung bis zum 8. August 2020 erfolgt, das Signing (Unterschrift des Kaufvertrags) jedoch binnen eines Jahres vor dem 9. August 2019 war. Auch hier soll das neue Recht noch nicht zur Anwendung kommen.

Praxishinweis: Unternehmen und Investoren sollten nun dringend geplante Maßnahmen wie M&A-Aktivitäten oder Umstrukturierungen im Hinblick auf die geplanten Neuerungen überprüfen. Es bleibt zu hoffen, dass im Verlauf des weiteren Gesetzgebungsverfahrens hier noch nachjustiert wird.

Michael B. Schröder, WP/StB, Partner
Geschäftsbereich Wirtschaftsprüfung
Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
www.wkgt.com

Vorsorge: Nachfolge

Portrait Dr. Gregor Blüm
Dr. Gregor Blüm

Stiftungen nutzen bei der Unternehmensnachfolge

Stiftungen können im Rahmen von Nachfolgeplanungen zur Verwirklichung unterschiedlicher Planungsziele eingesetzt werden. Auch wenn es natürlich nicht die eine Nachfolgegestaltung gibt, so haben Planungen unter Verwendung von Stiftungen durchaus ihre Berechtigung. Nicht zuletzt aufgrund der jüngsten Erbschaftsteuerreform ist die Rolle der Stiftung im Rahmen der Nachfolgeplanung nochmals prominenter geworden. Zur Verbesserung der erbschaftsteuerlichen Belastung kann sich die Verwendung einer Stiftung anbieten, was sich an zwei einfachen Beispielen illustrieren lässt:

Vermeidung eines Großerwerbs: Wird unternehmerisches Vermögen vererbt, so kann der Erwerb erbschaftsteuerlich privilegiert sein. Übersteigt der Wert des begünstigten Vermögens die Schwelle von 26 Millionen Euro, werden die steuerlichen Privilegierungen nicht mehr umfassend gewährt. Vereinfacht dargestellt kann gewählt werden, ob sich der Verschonungsabschlag schrittweise bis zur Höhe von 90 Millionen Euro um einen Prozentpunkt je 750.000 Euro verringert oder ein Erlass der auf das begünstigte Vermögen entfallenden Erbschaftsteuer (sog. Verschonungsbedarfsprüfung) in Betracht kommt. Der Erlass ist möglich, wenn der Erwerber nachweist, dass er die Erbschaftsteuer nicht aus seinem verfügbaren Vermögen bezahlen kann. Erfolgt die Übertragung auf eine (Familien-)Stiftung, die selbst kein zur Begleichung von Erbschaftsteuern verfügbares Vermögen besitzt, ist die Voraussetzung erfüllt.

Erhöhung der Erwerberanzahl: Bei größeren Vermögen kann die Anzahl der Erwerber durch den Übergang eines Teils des Vermögens auf eine oder mehrere (Familien-)Stiftung(en) erhöht werden, um die existierenden Regelungen zur Steuerverschonung für unternehmerisches Vermögen nutzen zu können.

Aber auch jenseits derartiger erbschaftsteuerlicher Überlegungen können Stiftungen hilfreich sein, bestimmte Planungsmotive des Unternehmers abzusichern. Als typische Anliegen, die durch die Errichtung einer Familienstiftung abgesichert werden sollen, sind u.a. folgende zu nennen:

Versorgungsstiftungen: Wird die langfristige wirtschaftliche Absicherung der Familie angestrebt, so kann dies ggf. dadurch erreicht werden, dass die Ausschüttung von Erträgen an die vom Stifter begünstigten Familienmitglieder erfolgt.

Stiftungen zum Erhalt des Familienvermögens: Die Errichtung einer Stiftung geht mit einer unumkehrbaren Übertragung von Vermögen auf die Stiftung einher. Ereignisse, die den Erhalt eines Familienvermögens gefährden könnten, wie die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, von Ansprüchen anlässlich einer Ehescheidung oder auch Ansprüchen von sonstigen Gläubigern aufgrund der Verwirklichung von privaten Haftungsrisiken, können so ggf. unter Kontrolle gebracht werden.

Die Planung der Unternehmensnachfolge ist bekanntermaßen in vielfältiger Hinsicht kompliziert. Auch der Einsatz von Stiftungen vereinfacht die Nachfolgeplanung nicht, kann aber sinnvoller Teil einer solchen sein und dazu beitragen, einzelne Gestaltungsziele zu realisieren.

Dr. Gregor Blüm
Rechtsanwalt | Mediator
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
bluem@bluem-rechtsanwalt.de

Portrait von Heike Dannenberg
Heike Dannenberg

Wie sind Pensionszusagen in der Nachfolgeplanung zu behandeln?

Jeder, der sich mit der Unternehmensnachfolge beschäftigt, weiß, wie viele Themen es gleichzeitig zu bewältigen gibt. Ein großes, nicht zu unterschätzendes Thema ist die Pensionszusage. Sie kann einem schnell die Tränen in die Augen treiben und Pläne zunichtemachen. Trotzdem ist sie für viele Unternehmer und Geschäftsführer ein entscheidendes Standbein ihrer Altersversorgung, das durchaus seine Berechtigung hat. Man muss nur mit ihr umgehen können.

Die Probleme der Pensionszusagen haben sich herumgesprochen. Dabei geht es für das Unternehmen um hohe Verpflichtungen, die im Nachfolgeprozess sofort negativen, kaufpreisrelevanten Einfluss haben. Aber wo stecken die Probleme?

  • Zusagen sind unabhängig von der finanziellen Situation des Unternehmens häufig nicht ausfinanziert.
    Auf den ersten Blick geht es also meist um die wirtschaftliche Sanierung. Dieses Problem ist im Grunde relativ einfach zu lösen, wenn Geld verfügbar ist oder der Kaufpreis stimmt. Aber hier denkt man zu kurz, denn:

  • Zusagen kranken oft auch am falschen Finanzierungssystem
    Das liegt daran, dass Pensionsverträge in der Praxis durch Versicherungslösungen rückgedeckt wurden. Versicherungsleistungen und Zusage sind in den seltensten Fällen deckungsgleich. Renten werden durch Kapitalbausteine rückgedeckt, zugesagte Witwenrenten sind schlecht bis gar nicht gedeckt, Todesfallleistungen passen nicht usw.

  • Noch stärker krankt die Zusage an der Unkalkulierbarkeit der Lebenserwartung
    Für kein Unternehmen der Welt – auch nicht für den Nachfolger – ist absehbar, wie kurz oder lange eine Rente gezahlt werden muss. Diese Belastung und deren Dauer ist für Nachfolger nicht akzeptabel.

  • Die Zusagen „leiden“ unter dem Niedrigzins und der geänderten bilanziellen Bewertungsmaßstäbe
    Die HGB-Pensionsrückstellungen werden heute mit realistischerem Zins und deshalb höher bewertet als früher; die Rückstellungen erhöhen sich in den nächsten fünf Jahren um mindestens 40 Prozent. Durch die Niedrigzinsphase bleiben Renditen zurück, das Finanzierungsziel wird nicht erreicht.

  • Aber ganz besonders krankt die Pensionszusage an sich selbst und an der komplexen überregulierten Rechtsmaterie
    Die größten Risiken und Probleme stecken im Vertrag, genauer in falschen oder steuerschädlichen Formulierungen (meist aus der Zeit der Zusageerteilung), fehlenden Auszahlungsoptionen, falschen oder fehlerhaften Abfindungsregelungen, Gehaltsabhängigkeiten, fehlenden rechtlichen Anpassungen, vertraglichen Widersprüchen oder unklaren Leistungsvoraussetzungen.

Aber gerade hier lassen sie sich viele Probleme auch lösen. Die Pensionszusage ist keine Versicherung, sondern ein Vertragsverhältnis, das verändert und im Sinne aller Beteiligten in rechtlichen Grenzen angepasst werden sollte.

Sobald man sich an die Umgestaltung der Zusage begibt, bewegt man sich allerdings im Bereich der Rechtsberatung. Hier dürfen nur Personen tätig werden, die die erforderliche Zulassung vorweisen können und ihr Handwerk verstehen.

Empfehlung: Die Pensionszusage sollte von innen heraus über die Vertragsebene saniert werden. Eine echte angestrebte schuldbefreiende Umsetzung ist im zweiten Schritt dann leichter darstellbar.

Die gängigen Versicherungskonzepte wie z.B. die Auslagerungen auf Pensionsfonds und Unterstützungskassen oder „Nachversicherung“ der Finanzierungslücke sind teuer und erreichen bei genauem Hinsehen selten das gewünschte Ziel. Haftung und latente Nachschussverpflichtung liegen danach immer noch beim (Nachfolge-)Unternehmen, und die Lösungen sind teuer. Ein entscheidender Faktor ist die Zeit: Je früher die Zusage überprüft und angepasst wird, desto besser, denn wenn der Geschäftsführer das Rentenalter bereits erreicht hat, schränken sich die Lösungsmöglichkeiten spürbar ein.

Lassen Sie also Pensionszusagen so früh wie möglich von Rechtsberatern prüfen und auf die Nachfolgesituation anpassen.

Heike Dannenberg
Rechtsberaterin | Gutachterin
Dannenberg-bAV
www.dannenberg-bav.de

Lesen Sie hier die aktuelle Ausgabe des DMM Der Mobilitätsmanager.

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