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Mittelstand aktuell, Aufgang in der Reichstagskuppel

Juli 2018

Durch die Digitalisierung eröffnen sich neue Möglichkeiten der Mitarbeitersuche.

6 Tipps für die moderne Mitarbeitersuche

Profitieren Sie von den neuen Möglichkeiten einer modernen Personalgewinnung. Verabschieden Sie sich von 08/15 und dem Prinzip „Stellenausschreibung verschicken und hoffen“ und nutzen Sie die Chancen des digitalen Zeitalters. Wie Sie passende Fachkräfte finden, erfahren Sie in sechs praktischen Tipps, die das Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Berlin zusammengestellt hat.

Der BVMW setzt sich für eine mittelstandsfreundliche Neuregelung der Grundsteuer ein.

Grundsteuer: so wird sie gerecht!

Die Grundsteuer ist verfassungswidrig und stellt den Gesetzgeber damit vor eine schwierige Aufgabe. Der BVMW setzt sich zusammen mit dem Eigenheimerverband für eine Neuregelung der Grundsteuer ein. Erfahren Sie in unserem Positionspapier, mit welchen Maßnahmen die Grundsteuer unbürokratischer und mittelstandsfreundlicher gestaltet werden kann.


Kostenfaktor EU-Patent

Durch eine Verordnung der Europäischen Union wird das europäische Patentwesen neu geordnet. Für kleine und mittlere Betriebe in Deutschland bedeutet das höhere Kosten! Lesen Sie hier, welchen Vorschlag der Partnerverband der Mittelstandsallianz, der Patentverein, für eine Neuregelung hat.

Ein EU-Förderprojekt schafft einen Austausch zwischen dem Mittelstand und Digitalexperten.

Digitalisierung im Mittelstand – jetzt Förderung sichern!

Internationale Experten analysieren Ihre Digitalisierungsvorhaben, entwickeln bedarfsgerechte Konzepte oder unterstützen Sie bei der Planung. Ein neues Förderprojekt der EU schafft einen europäischen Austausch von Digitalisierungsexperten mit kleinen und mittleren Unternehmen. Erfahren Sie, welchen Nutzen Sie als Unternehmen oder Digitalisierungsexperte davon haben und sichern Sie sich Ihre Förderung!

Die Energiekommission des BVMW hat klare Forderungen des Mittelstands zur Energiewende formuliert.

Das fordert der Mittelstand bei der Energiewende

Die Energiewende ist eine große Herausforderung: Der Anteil der Erneuerbaren Energien hat sich zwar erhöht, dennoch steigen die CO2-Emissionen. Gleichzeitig leiden KMU unter hohen Strompreisen. Die BVMW-Kommission für Energie und nachhaltiges Wirtschaften hat deshalb klare Forderungen des Mittelstands zur Energiewende formuliert.


Das aktuelle Praxisprojekt von Gemeinsam Digital zeigt, wie man Zielgruppen erreicht.

So erreichen Sie digital Ihre Zielgruppe

Urlaubszeit ist Reisezeit – aber bitte ohne Autopanne. Wenn doch, dann kennt sie jeder, die „gelben Engel“ vom ADAC. Was viele nicht wissen: das Leistungsportfolio umfasst viel mehr als Abschleppdienst und Reifenwechsel. Doch wie schafft man es, dass diese Angebotsvielfalt auch von der Zielgruppe wahrgenommen wird? Das aktuelle Praxisprojekt von _Gemeinsam digital zeigt, wie es funktioniert.

Telekom-Angebot

Für Geschäfte ohne Unterbrechung!

Gute Nachrichten für alle Unternehmer, die sich Festnetz-Ausfälle einfach nicht leisten können – oder bei denen DSL nicht mit ausreichender Bandbreite verfügbar ist: Ab jetzt sind Sie immer online! Mit einem Angebotspaket, bestehend aus Business Router Digitalisierungsbox Premium, LTE Backup Modul und dem Tarif DeutschlandLAN Mobil Data Backup, von unserem Partner Telekom, holen Sie sich für kleines Geld große Verbindungssicherheit ins Haus. Einfach buchen, an den Business Router anschließen – und fertig! BVMW-Mitglieder profitieren von attraktiven Sonderkonditionen.

Auf der Veranstaltung [m]IT-Sicherheit am Arbeitsplatz informiert das Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum über den Umgang mit Cyber-Attacken.

[m]IT-Sicherheit am Arbeitsplatz - jetzt anmelden!

Mit einem digitalen Arbeitsplatz steigen auch die Gefahren von Cyber-Attacken und Identitätsdiebstahl. Aber wie können kleine und mittlere Unternehmen diesen Risiken entgegenwirken und sie minimieren? Am 15. August gibt _Gemeinsam digital, das Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Berlin in Kooperation mit dem Verein Sichere Identität Berlin-Brandenburg e.V. dazu verständliche Antworten.

Mittelstand im Ausland

Senegal und die Elfenbeinküste bieten gerade für deutsche mittelständische Unternehmen große Chancen.

Chancen in Westafrika

Gemeinsam mit der Friedrich-Naumann-Stiftung begrüßte Mario Ohoven eine hochrangige Delegation westafrikanischer Unternehmer und Diplomaten in der Bundeszentrale des BVMW. In den vergangenen 15 Jahren hat die Wirtschaft in Westafrika einen enormen Aufschwung erfahren. Die Etablierung einer afrikanischen Freihandelszone bietet auch für den deutschen Mittelstand große Potenziale.

Portraitbild
Eberhard Schmidt, Geschäftsführender Gesellschafter Growth River GmbH, Mechernich (NRW)

„Die Zeit vergeht wie im Flug. Wahrscheinlich auch deshalb, weil ich so viele Angebote des BVMW habe nutzen können, die mir sehr geholfen haben: neben einer Messe inklusive Videointerview auch informative und bildende Veranstaltungen oder einfach Kontakte, alles sehr empfehlenswert."

Eberhard Schmidt,
Geschäftsführender Gesellschafter Growth River GmbH, Mechernich (NRW)

Steuern auf den Punkt

Steuern auf den Punkt

Die Experten aus der BVMW-Kommission Steuern und Finanzen informieren mittelständische Unternehmen über Neuigkeiten aus dem Bereich Steuern und geben Tipps. Diesmal zu folgenden Themen:

Podcast

Bildergalerie

Medien

News

Der BVMW setzt sich für eine mittelstandsfreundliche Neuregelung der Grundsteuer ein.

Grundsteuer: so wird sie gerecht!

Die Grundsteuer ist verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht begründete sein Urteil vom 10. April 2018 mit den veralteten Einheitswerten von 1935 und 1964. Die Neuregelung muss bis Ende 2019 beschlossen sein und soll den Kommunen die Einnahmen von 14 Milliarden Euro jährlich sichern.  Für die gesamte Umsetzung bleiben lediglich fünf Jahre. Je nach Modell kann die Neugestaltung aber bis zu zehn Jahre dauern, was eine grundsteuerfreie Zeit nach sich zöge. Der BVMW schlägt deshalb gemeinsam mit dem Eigenheimerverband, Partnerverband der Mittelstandsallianz, Maßnahmen vor, wie die Neuregelung deutlich unbürokratischer und schneller umgesetzt werden kann.

Von den vier denkbaren Modellen sind insbesondere das Bodenwertmodell und das Süd-Modell zu nennen. Durch diese Modelle kann die Grundsteuer annähernd aufkommensneutral und unbürokratisch erhoben werden. Dennoch erwartet die Bundesregierung, dass die Eigentümer eine Steuererklärung im Hinblick auf die Neugestaltung der Grundsteuer abgeben müssen. Noch im Sommer soll ein Eckpunktepapier mit den Ländern erstellt werden.

Unabhängig davon, auf welches Modell sich der Gesetzgeber einigt, wird der Hebesatz maßgeblich über die letztendliche Steuerbelastung des Einzelnen entscheiden. Der Mittelstand appelliert an die Kommunen, mit Augenmaß vorzugehen und die Steuerbelastung der Bürger und ansässigen Betriebe nicht zu erhöhen, um Haushaltslöcher zu stopfen. Keinesfalls dürfen mögliche Einnahmeausfälle durch die Grundsteuerreform mit einer Erhöhung der Gewerbesteuer kompensiert werden. Dies wäre im höchsten Maße mittelstandsfeindlich.

Liz Becker
Referentin für Steuern und Finanzen



Mittelstand im Ausland

Chancen in Westafrika

Senegal und die Elfenbeinküste bieten gerade für deutsche mittelständische Unternehmen große Chancen.

Der Senegal und die Elfenbeinküste sind zwei der ersten „Compact with Africa“ (CWA) Länder. CWA ist eine im Rahmen der G20-Präsidentschaft entwickelte Initiative, die von den Finanzministern der G20 unterstützt wird. Das Ziel: die Bedingungen für private Investitionen in afrikanischen Partnerländern verbessern.

Neben dem makroökonomischen und dem Finanzierungsumfeld betrachtet der CWA das Geschäftsumfeld, also Aspekte wie Investitionsklima, Rahmenbedingungen und die Unterstützung von Unternehmensgründungen. Insbesondere für deutsche mittelständische Unternehmen ist das eine große Chance.

Beim Expertengespräch „Deutsche Investitionen in Westafrika: Perspektiven und Chancen“ diskutierten unter anderen Joséphine Kane von der Agentur zur Förderung von KMU im Senegal; Diby Cleophas Lolo, stellvertretender Vorsitzender von FIPME (Agentur zur Förderung von Kleinen und mittleren Unternehmen) in der Elfenbeinküste; Serge Konan-Allany, Direktor Unterstützung von Unternehmen des Unternehmensverbands CGECI; Fatoumata Niang Niox, Geschäftsführerin von Jokkolabs; Serigne Moustapha Sène, Direktor Wirtschaftsprognosen und wirtschaftliche Studien des Ministeriums für Wirtschaft, Finanzen und Planung im Senegal und Stanislas Zézé, Gründer und geschäftsführender Vorsitzender der Bloomfield Financial Group in der Elfenbeinküste. Die Delegationsreise wurde von Frau Inge Herbert, Projektleiterin Westafrika der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, geleitet.

Auch zukünftig will die Friedrich-Naumann-Stiftung, gemeinsam mit Le Mittelstand BVMW, afrikanische und deutsche Mittelständler dabei unterstützen, sich besser auszutauschen und Joint-Ventures zu gründen.

Steuern auf den Punkt

Portrait von Kristina Borrmann

Digitaler Finanzbericht

Jahresabschlussdaten ab 2017 können an Banken und Sparkassen sowie an Wirtschaftsauskunfteien wie Creditreform seit April 2018 digital übertragen werden. Bislang sind Einreichung und Verarbeitung stark von manuellen Prozessen geprägt: der Jahresabschluss wird IT-gestützt erstellt, ausgedruckt oder gescannt, dann übergeben oder übersendet und später manuell erfasst und digital analysiert.

Nunmehr können Jahresabschlüsse an teilnehmende Banken, Sparkassen und Wirtschaftsauskunfteien digital durch die gleiche erprobte und bewährte technische Infrastruktur wie die „E-Bilanz“ an das Finanzamt übertragen werden. Der Jahresabschluss wird dann digital erstellt, übergeben und analysiert. Die Kreditinstitute und Wirtschaftsauskunfteien werben für die medienbruchfreie Abschlussdatenübertragung, da sie ihren administrativen Aufwand, die Prozesskosten und den Zeitaufwand reduzieren.

Unternehmen können damit rechnen, dass sich ihr Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer ab sofort eine Teilnahmeerklärung dafür unterzeichnen lassen wird. Vorsicht ist derzeit aus Sicht des Ratingoptimierers jedoch angebracht, da es Bestandteil der qualifizierten Finanzkommunikation ist, die eine oder andere Position in einem Jahresabschluss zu erläutern.

Hier setzt die digitale Welt jedoch (noch) Grenzen – es gibt derzeit keine Option dafür. Es wird noch geprüft, ob eine PDF-Option für manuelle Eingaben angeboten wird. Solange es diese nicht gibt, sollte zur Ratingoptimierung das herkömmliche Verfahren angewendet werden.

Kristina Borrmann, Berlin
SOLVENZNAVIGATION, Unternehmensberatung für Finanzkommunikation, Ratingoptimierung und Liquiditätsmanagement
www.solvenznavigation.com

Portrait von Steuerberater Dr. Sebastian Krauß

Private Veräußerungsgeschäfte trotz häuslichem Arbeitszimmer

Der Gewinn aus der Veräußerung einer im Privatvermögen gehaltenen Immobilie ist steuerfrei, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als zehn Jahre (sogenannte Spekulationsfrist) beträgt.

Aber auch Veräußerungen innerhalb der Spekulationsfrist können steuerfrei sein, wenn die Immobilie zwischen Anschaffung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder in den zwei Jahren, die der Veräußerung vorausgehen, zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.

Fraglich ist, ob die Existenz eines häuslichen Arbeitszimmers der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken entgegensteht und mithin zu einer anteiligen Steuerpflicht des Veräußerungserlöses führt. Schließlich dient ein Arbeitszimmer gerade nicht eigenen Wohnzwecken, sondern beruflichen Zwecken.

Das Finanzgericht Köln hat mit einem aktuellen Urteil (Aktenzeichen 8 K 1160/15) entschieden, dass ein häusliches Arbeitszimmer der eigenen Wohnnutzung nicht schadet. Jedenfalls soll dies gelten, wenn die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken die berufliche Nutzung deutlich überwiegt – im Urteilsfall war das Verhältnis 80:20.

Verweigert das Finanzamt die Steuerbefreiung für den auf das häusliche Arbeitszimmer entfallenden Anteil am Veräußerungserlös, hat der Steuerpflichtige unter Verweis auf das Besprechungsurteil Einspruch einzulegen. Das Finanzamt hat Revision gegen das Urteil eingelegt. Das letzte Wort hat nun der Bundesfinanzhof.

Dr. Sebastian Krauß, Neuss
Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht, SteuerbüroKrauß
www.steuerbuero-krauss.de

Portrait von Michael B. Schröder

Subjektive Kenntnisse und Vertrauensschutz bei Reihengeschäften

Die Zuordnung der bewegten Lieferung in einem Reihengeschäft war bislang bei Grenzüberschreitung mit Unsicherheiten behaftet und nicht rechtssicher möglich. Der EuGH bringt nun Klarheit mit dem Kreuzmayr Urteil (C-628/16).

Beim Reihengeschäft schließen mehrere Unternehmen über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte ab, die unmittelbare Beförderung des Gegenstandes erfolgt jedoch direkt vom ersten an den letzten Unternehmer.

Als solches Reihengeschäft ist bei Grenzüberschreitung nur die „warenbewegte Lieferung“ als Ausfuhrlieferung oder als innergemeinschaftliche Lieferung umsatzsteuerbefreit. Daher muss festgestellt werden, ob die warenbewegte Lieferung der Lieferung A-B oder B-C zu zuordnen ist.

Der XI Senat des Bundesfinanzhofes hatte mit seinen zwei Urteilen vom 25.02.2015 (XI R15/14 und XI R30/31) entschieden, dass die Bestimmungen der warenbewegten Lieferung anhand objektiver Umstände vorzunehmen ist. Das Gericht stellt demnach auf den Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht ab.

Nach Ansicht der Finanzverwaltung ist es anders zu werten, wenn der letzte Abnehmer (C) die Warenbewegung veranlasst hat. In diesem Fall wertet die Finanzverwaltung die Lieferung an ihn als warenbewegt (Abschnitt 3.14 Abs. 8 Satz 2 UStAE).

Mit Spannung wurde daher zu dieser Fragestellung das Kreuzmayr Urteil des EuGH erwartet.

Darin bestätigt der EuGH nun, dass stets die subjektive Kenntnis des Erwerbers zu berücksichtigen ist und nicht nur isoliert die des Lieferanten. Die subjektive Kenntnis hat sich hierbei trotzdem auf objektive Gesichtspunkte zu stützen. Die Absichtsbekundung eines Zwischenerwerbers zum Weiterverkauf ist damit ohne Bedeutung, auch wenn dies nach der bisherigen Rechtsprechung noch anders hätte vermutet werden können.

Der EuGH verneint zudem einen grundsätzlichen Vertrauensschutz bei falscher Beurteilung des Reihengeschäfts, weist aber auf eine bestehende Absicherungsmöglichkeit hin.



Michael B. Schröder, Düsseldorf
Vorstand ECOVIS Audit AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
www.ecovis.com

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MITTELSTAND aktuell ist der monatlich erscheinende Newsletter des BVMW – Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e.V.

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