Mittelstand aktuell, Aufgang in der Reichstagskuppel

Juli 2019

Mit unserem Test erfahren Sie, wie digital Ihr Unternehmen ist.

Machen Sie den Test: Wie digital ist Ihr Unternehmen?

Wir zeigen Ihnen, wie digital Ihr Unternehmen tatsächlich ist. Nutzen Sie einfach den kostenlosen Check von _Gemeinsam digital, der speziell für Mittelständler entwickelt wurde. So ermitteln Sie den Digitalisierungsstand in Ihrem Betrieb und erhalten einen genauen Ergebnisbericht mit konkreten Handlungsempfehlungen für die Praxis.


Ohne eine A1 Bescheinigung drohen auf Geschäftsreisen Strafen.

In diesen Ländern kann die Dienstreise zur Kostenfalle werden

Jeder Ihrer Mitarbeiter, der durch eine Dienstreise vorübergehend im EU-Ausland beschäftigt ist, braucht eine A1-Bescheinigung. Seit kurzem wird verstärkt kontrolliert, ob diese auch mitgeführt wird. Verstöße bei Entsendungen können schnell hohe Geldstrafen nach sich ziehen. Erfahren Sie hier, in welchem Land welche Auflagen zu erfüllen sind, und wo es besonders teuer werden kann.


Steht die Vertrauensarbeitszeit nach dem EuGH-Urteil vor dem Aus?

Nach EuGH-Urteil: Vertrauensarbeitszeit vor dem Aus?

Der Europäische Gerichtshof hat Arbeitgeber zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter verpflichtet. Das Urteil bedeutet für unseren Mittelstand bürokratischen Mehraufwand. Bislang arbeitet knapp ein Drittel der Unternehmen auf Basis von Vertrauensarbeitszeit. Steht dieses Prinzip jetzt vor dem Aus?


Der BVMW setzt sich mit der Mittelstandsinitiative Mitarbeiterwohnungsbau gegen den Wohnungsmangel ein.

Unternehmer gegen Wohnungsmangel

Mit der Mittelstandsinitiative Mitarbeiterwohnungsbau bekämpft der BVMW den Wohnungs- und Fachkräftemangel. Im Juni wurde die erste Genossenschaft von BVMW-Mitgliedsunternehmen in Berlin gegründet, um dringend benötigte Wohnungen für ihre Fachkräfte zu bauen. Wollen Sie die Initiative auch in Ihre Stadt holen? Dann treten Sie mit uns in Kontakt.


Der BVMW-Newsstream informiert über aktuelle Themen des Mittelstands.
Bis zum 14. Juli können sich Unternehmen der Kreativwirtschaft für den Wettbewerb Kultur- und Kreativpiloten bewerben.

Sichern Sie sich den Preis der Bundesregierung für Kreative

Sie beweisen Mut und stellen sich die Frage, was noch besser gemacht werden könnte? Dann bewerben Sie sich bis zum 14. Juli für den Wettbewerb Kultur- und Kreativpiloten Deutschland 2019. Die Auszeichnung richtet sich an Unternehmen, Selbstständige, Gründer und Projekte aus der Kultur- und Kreativwirtschaft und wird im Auftrag der Bundesregierung vergeben.


Die UNECON unterstützt BVMW-Mitglieder bei Fragen zu Vertrieb, Wettbewerb und dem Markt Russlands.

Wissenschaftliche Beratung für Ihr Unternehmen

Marketing- und Vertriebskonzepte oder Länder- und Wettbewerbsanalysen: Durch die exklusive Kooperation mit der UNECON, der führenden Universität zur wirtschaftswissenschaftlichen Ausbildung in Russland, erhalten Sie Zugriff auf aktuelles Fachwissen zu diesen Themen. Melden Sie sich jetzt kostenfrei beim Partnerprogramm an und testen Sie mit Ihrer unternehmerischen Fragestellung die Kompetenzen der UNECON.


Sparen Sie Ressourcen und Kosten

Die Energiepreise steigen, die Ressourcen werden knapp – was ist zu tun? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie beim Unternehmertreffen „Nachhaltig agieren und Kosten sparen – geht denn das?“, das wir zusammen mit unserem Partner Veolia veranstalten. Wir freuen uns, Sie am 18. Juli in Thierhaupten (Bayern) begrüßen zu dürfen. Die Veranstaltung ist kostenfrei.


Kolumne des Monats

Bildbeschreibung

Lesen Sie in jeder Ausgabe von Mittelstand aktuell unsere Kolumne des Monats – aktuell, anregend und auf den Punkt. Das Thema diesmal:


Das sagen unsere Mitglieder über uns:

Portraitbild

„Ich bin Mitglied im BVMW, weil wir als Mittelständler ein gemeinsames Sprachrohr brauchen."

Christian Käufer, Geschäftsführer TFC Flugbetrieb und -technik Beratungsgesellschaft mbH, Essen (Nordrhein-Westfalen)

Steuern auf den Punkt

Steuern auf den Punkt

Die Experten aus der BVMW-Kommission Steuern und Finanzen informieren mittelständische Unternehmen über Neuigkeiten aus dem Bereich Steuern und geben Tipps. Diesmal zu folgendem Thema:

Alles was Recht ist

Alles was Recht ist

Die Juristen der BVMW-Rechtskommission informieren mittelständische Unternehmen über Neuigkeiten aus Rechtsprechung und Gesetzgebung und geben Tipps. Diesmal zu folgendem Thema:

Podcast

100 Sekunden

Medien

Kolumne des Monats

Portrait von Guido Augustin
Guido Augustin

Der Bierdeckel und die Bauern

Neulich musste ich weinen, als ich mit offenem Dach durch ein Dorf fuhr und die Häuser betrachtete. In einer großen Kurve direkt vor mir lag das Zehnthaus. Das heißt so, weil die Bauern hier ihre Abgaben zu entrichten hatten: Ein Zehntel brachten sie hierher, um die gierigen Fürsten zu füttern. Ich musste an meine Gewerbesteuervorauszahlung denken, an die Lohnnebenkosten, die Künstlersozialkasse, an die Versicherungssteuer, an all die anderen kleinen und großen Steuern, Gebühren und Abgaben, die ich so zahle – und an die Rechnung meines Steuerberaters, der das meiste dankenswerterweise für mich regelt.

Da gab es kein Halten mehr, und ich schluchzte hemmungslos in mein weißes Kunstlederlenkrad. Um nicht am Torbogen der Einfahrt des Zehnthauses in Gram zu zerschellen, hielt ich meinen Wagen an und ließ meinem Schmerz freien Lauf. Zehn Prozent Steuern, was ein Witz!

Da kam eine Greisin auf mich zu. Sie hatte auf einer Bank vor dem Zehnthaus in der Sonne gesessen und ihr Haupt auf einen Stock gestützt. Besorgt erkundigte sie sich nach dem Grund meiner tränenreichen Traurigkeit. Ich erzählte ihr von der Steuerlast der mittelständischen Unternehmer, von Paragraphenreitern in Europa, Steuervermeidern aus dem Silicon Valley und all dem. Sie hatte eine beruhigende Art an sich, und so gewann ich meine Fassung wieder zurück. Wie lange sie denn schon da säße, fragte ich sie schließlich.

So 350 Jahre sitze sie nun schon auf der Bank vor dem Zehnthaus, verriet sie mir. Und dann berichtete sie von den Bauern, die hierherkamen, um abzuliefern, von den Pächtern des Zehnthauses, die eintrieben. Klang irgendwie idyllisch: zehn Prozent Steuern!

Während die Alte eine Pause machte und selig in die Sonne blinzelte, erinnerte ich mich: Ich hatte immer große Sympathie für den „Professor aus Heidelberg“ und Friedrich Merz den Jüngeren gehegt, die unser Steuerwesen radikal vereinfachen und die Steuererklärung auf den Bierdeckel bringen wollten. Seinerzeit hatte ich unter Jungunternehmern eine Initiative gestartet, Finanzbeamte anzustellen, die bei einer solchen Reform beschäftigungslos geworden wären. Jeder, den ich ansprach, wollte gerne mindestens zwei von ihnen aufnehmen.

Da hob das Mütterchen wieder an: Jaja, manche Pächter des Zehnthauses hätten gar die Hälfte aller Ernten verlangt. Huch? Das hatte ich mir in meiner ZDF-Fernsehspiel-Romantik-Phantasie ganz anders vorgestellt. Aber womöglich hatten die glücklichen Bauern dieser Zeit einfach noch keine Bierdeckel.

Guido Augustin
BVMW Pressesprecher Rheinhessen
Kommunikationsberater
ga@guidoaugustin.com


Steuern auf den Punkt

Portrait von Steuerberater Dr. Sebastian Krauß
Dr. Sebastian Krauß

Einrichtungsgegenstände absetzen

Auch wenn das Home-Office in der modernen Arbeitswelt einen immer größeren Stellenwert erreicht, unterhalten viele Arbeitnehmer neben dem Familienhausstand eine angemietete Zweitwohnung am Ort der Arbeitsstätte. Hiermit sind erhebliche Mehrkosten verbunden. Gut zu wissen, dass die folgenden Aufwendungen steuerlich abzugsfähig sind:

  • Notwendige Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der doppelten Haushaltsführung
  • Aufwendungen für eine wöchentliche Familienheimfahrt
  • Verpflegungsmehraufwendungen für einen befristeten Zeitraum
  • Tatsächliche Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft, höchstens aber 1.000 Euro pro Monat

In der Praxis stellt sich die Frage, welche Aufwendungen als solche für die Nutzung der Unterkunft gelten und mithin nur begrenzt abzugsfähig sind. Die Finanzverwaltung ist der Auffassung, dass die betragsmäßige Abzugsbeschränkung neben der Miete insbesondere auch Kosten für Einrichtungsgegenstände umfasst.

Der Bundesfinanzhof hat der restriktiven Gesetzesauslegung durch die Finanzbehörden in einem aktuellen Urteil (Aktenzeichen VI R 18/17) widersprochen. Die Nutzung der Einrichtungsgegenstände und Haushaltsartikel ist der Nutzung der Unterkunft als solcher nicht gleichzusetzen. Mithin können die Kosten für notwendige Einrichtungsgegenstände – gegebenenfalls unter Beachtung der Abschreibungsregelungen – in unbegrenzter Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Folgerichtig stellt der Bundesfinanzhof in Bezug auf die Anmietung einer möblierten Wohnung klar, dass die monatliche Miete auf die Nutzung der Wohnung und der Möbelstücke für steuerliche Zwecke – gegebenenfalls im Schätzwege – aufzuteilen ist.

Dr. Sebastian Krauß, Neuss
Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht, SteuerbüroKrauß
www.steuerbuero-krauss.de

Alles was Recht ist

Portraitbild Dr. Monika Pasetti
Dr. Monika Pasetti

Mediation: Brauchen wir das in der Wirtschaft?

Empirische Studien haben belegt, dass in der Wirtschaft zwar eine grundsätzliche Offenheit für Mediation besteht, im Zweifel aber auf eine Lösung durch Verhandlungen gesetzt wird. Manager und Geschäftsführer (und gegebenenfalls die beteiligten Rechtsanwälte) sind in der Regel versierte Verhandler und bewegen sich damit auf vertrautem Terrain.

Verhandlungen in der Wirtschaft werden aber unter dem Druck von Leistung und Erfolg in der Regel positions- und ergebnisorientiert geführt. Dies prägt die Dynamik und die Inhalte der Verhandlung, selbst wenn man den Versuch macht, von den Positionen abzurücken und die Interessen auch der anderen Akteure miteinzubeziehen. Jedenfalls wird das Spektrum möglicher Lösungen eingeschränkt. Kann Mediation hier helfen?


Das Mediationsgesetz (MediationsG)

Die Mediation als außergerichtliches Konfliktbeilegungsverfahren wurde im Jahr 2012 mit dem MediationsG auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Danach handelt es sich bei der Mediation um ein strukturiertes und vertrauliches Verfahren. Man unterscheidet nach dem in Deutschland vorherrschenden Mediationsmodell verschiedene Phasen der Mediation, von der Auftragsklärung/Mediationsvereinbarung über die Themensammlung zur anschließenden Identifizierung und Bearbeitung der relevanten Interessen der Medianten. Die Mediation wird mit der Entwicklung von Lösungsszenarien und der Einigung auf eine Lösung abgeschlossen. Außerdem sollen die Parteien selbst, und zwar freiwillig und eigenverantwortlich, die Lösung zusammen erarbeiten. Der neutrale und allparteiliche Mediator unterstützt unter Einsatz professioneller Methoden diesen Prozess der Kommunikation, trifft aber anders als bei Schlichtung oder im Schiedsverfahren selbst keine Entscheidung.


Breiter Anwendungsbereich des Mediationsgesetzes

Der Gesetzgeber hat mit seiner eher allgemeinen Begriffsbestimmung der Mediation einen großen Raum für deren Anwendung geschaffen. Umfasst wird nicht nur die Situation, in der die Parteien kurz vor der Klageerhebung stehen und mit Hilfe der Mediation den Rechtsstreit noch eben zu vermeiden suchen, sondern auch innerbetriebliche bzw. innerorganisatorische Konflikte, wie etwa Konflikte in Teams, in denen es nicht darum geht, einen Rechtsstreit abzuwenden, sondern ein Problem im betrieblichen Miteinander zu lösen. Das heißt, Mediation eignet sich als Konfliktlösungsstrategie in (fast) allen Fällen widerstreitender Interessen, die gemeinsam gelöst werden müssen.

Auch Meinungsverschiedenheiten im Gesellschafterkreis, vor Allem wenn wichtige Entscheidungen einverständlich oder mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden sollen oder müssen, oder wenn ein Patt besteht, eignen sich tatsächlich gut für eine Begleitung durch einen neutralen Dritten.

Aber auch auf der Geschäftsführungsebene und in Aufsichtsgremien kann Bedarf für eine Mediation bestehen. Selbst wenn in diesen Fällen die gemeinsame Ausrichtung an den Interessen des Unternehmens im Vordergrund steht, kann es unterschiedliche Auffassungen zu den einschlägigen unternehmerischen Interessen, den Prioritäten oder den geeigneten Maßnahmen zur Umsetzung geben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Akteure immer auch als Personen mit unterschiedlichen Persönlichkeiten einbringen. Und das hat Einfluss auf die Einschätzung der relevanten unternehmerischen Interessen. So bevorzugen beispielsweise risikooffene Persönlichkeiten andere Strategien als Personen, die im Kern eher sicherheitsorientiert sind. Die sich daraus ergebenden Konflikte können gut mediativ bearbeitet werden.


Zusammenfassung

Mediation eignet sich nicht nur als außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren. Für Unternehmen ist Mediation besonders dann wertvoll, wenn es gilt, bei innerbetrieblichen Konflikten oder komplexen Meinungsverschiedenheiten innerhalb von Teams, Organen oder sonstigen Gremien interessenbasierte Lösungen zu finden.

Dr. Monika Pasetti
Rechtsanwältin und Mediatorin
pasetti@maypartner.de

Lesen Sie hier die aktuelle Ausgabe des DMM Der Mobilitätsmanager.

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