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Innovative Vergütungskonzepte

für Gesundheit, Nachhaltigkeit und bessere Vereinbarkeit nutzen

Die neuen Situationen durch die Corona-Krise bieten Chancen für innovative Vergütungskonzepte 

Wie Sie damit die Mitarbeitergesundheit, Nachhaltigkeit und bessere Vereinbarkeit fördern

 

Wenn Sie mit kreativen Vergütungskonzepten Ausgaben bei den Personalkosten einsparen können, sollten Sie es tun, besonders dann, wenn das Ganze auch noch einen deutlichen Mehrwert für Arbeitgeber UND Arbeitnehmer hat, wie etwa beim Thema Entgeltoptimierung.

Zu Jahresbeginn 2020 gab es signifikante Änderungen inklusive grundlegender Diskussionen über Ausweitung oder Abschaffung steuerlich geförderter Lohnbestandteile, die an der Realität vorbei gehen, wenn Centbeträge aus der Pfand-Rückzahlung die generelle Zahlung des 50€-Sachbezuges in Frage stellen. Es sollte vielmehr das Potential an zukunftsorientierten Anreizen entsprechender Vergütungskonzepte zu mehr Nachhaltigkeit, Umwelt- und Gesundheitsbewusstsein oder Unterstützung einer besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege & Beruf in den Vordergrund gebracht werden.

Die Corona-Krise schüttelt sowohl die Unternehmen wie auch den gesamten Arbeitsmarkt immer noch ordentlich durch. Der Vorteil dabei: Es entstehen jede Menge Möglichkeiten, in Gehaltsverhandlungen neue, kreative Lohngestaltungen mit deutlichem Mehrwert zu realisieren, nachfolgend dazu ein paar Beispiele.

Ein Beitrag von Mona Griesbeck, Mitglied der Bundeskommission Arbeit & Soziales des BVMW in Berlin
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Mitarbeiter-Gesundheit

Weitgehend bekannt ist das betriebliche Gesundheitsmanagement wobei die Förderungen durch die Krankenkassen im Rahmen der Präventionsleistungen insbesondere von den Klein- und Mittelstandsbetrieben überraschend selten in Anspruch genommen werden. Mit den BGF-Angeboten werden aber oftmals nur Mitarbeitende erreicht, die sich sowieso sportlich betätigen und über entsprechende zeitliche Ressourcen verfügen. Für einen Mitarbeiter, der die üblichen Kurs-Angebote nicht nutzt, weil er zum Beispiel seinen demenziell erkrankten Vater außerhalb der Tagespflege nicht alleine lassen kann und durch die Mehrfachbelastung sowieso körperlich und psychisch mitgenommen ist, können Sie -stellvertretend für viele Situationen Ihrer eigenen Beschäftigten – gleich mehrere steuerlich und sozialversicherungs-relevanten Bausteine nutzen:

Zur Gesundheitsförderung können Sie diesem Mitarbeiter zum Beispiel ein Erholungswochenende inkl. Entspannungstraining oder entsprechende Kurse vor Ort finanzieren. Kassen bieten so genannte „Gesundheitsreisen“ in Zusammenarbeit mit Reiseveranstaltern individuell an. Berücksichtigen Sie aber die Betreuungssituation!

Bieten Sie Beratungsleistungen (Psyche, Gesundheit, Familie, Pflege, Ernährung, Notfall-/Unfallhilfe usw.) und die Vermittlung von Betreuungspersonen für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige an. Die Ausgaben sind bei Umsetzung durch externe Dienstleister als Angebot für alle Mitarbeitenden in unbegrenzter Höhe als Betriebsausgaben absetzbar und die Entlastung Betroffener ist enorm. Besonders signifikant ist das beim Thema „Pflege&Beruf“, denn hier sind die rund 20% der Mitarbeitenden, die sich zu Hause um hilfs- oder pflegebedürftige Angehörige kümmern, auf Informationen angewiesen, weil sie mangels Erfassung ihrer Situation nicht dafür adressierbar sind. So kann dem betroffenen Mitarbeiter im vorgenannten Beispiel Freiraum für die „Gesundheitsreise“ verschafft werden und der Vater ist trotzdem versorgt

Ähnlich bei der Erholungsbeihilfe, die Sie zweckgebunden für „Auszeiten“ vom Alltag zahlen können. Auch das funktioniert für pflegende Mitarbeiter oftmals nur in Kombination mit entsprechender Vermittlung von Betreuungspersonen, denn weitere Zuzahlungen gibt es nur für Partner und Kinder.

Dass die Betreuung von Familienmitgliedern ein enormer Faktor für psychische Belastung von Mitarbeitenden ist, wurde vielen während der Corona-Home-Office-Wochen noch stärker bewusst. Wie können solche privaten Betreuungs-Situationen, durch Kinder oder pflegebedürftige Angehörige verursacht, entschärft werden?

Betrieblich veranlasste Betreuungsaufwendungen können vom Arbeitgeber übernommen werden. Auch hinsichtlich Erreichbarkeit kann der Arbeitgeber helfen: Betriebliche Geräte wie Tablets und Smartphones können uneingeschränkt privat genutzt werden inkl. Übernahme der monatlichen Gebühren durch den Arbeitgeber.

Auch die private Internetnutzung, die vielen Beschäftigten im Home Office während der Krise den Kontakt zu den Angehörigen aufrecht erhalten hat, kann vom Arbeitgeber monatlich bezuschusst werden.

Der Kinderbetreuungs-Zuschuss des Arbeitgebers ist oft ein wesentlicher Grund für Frauen, schneller in den Beruf zurück zu kehren. Denn die Betreuungskosten können bei Teilzeit-Arbeit einen Großteil des Lohnes vereinnahmen, wenn sie aus privater Tasche finanziert werden müssen.

Ernährung

Steuerfreie Essensmarken sind bei Mitarbeitenden sehr beliebt. Wenn Sie nicht über eine eigene Kantine verfügen, suchen Sie sich in der Umgebung einen lokalen Anbieter oder Lieferservice mit gesunden Gerichten, damit Ihre Mitarbeiter nicht durch schwere Kost in ein Leistungstief geraten. Und Mitarbeiter mit Auswärtstätigkeit schätzen den Ausgleich des Verpflegungsmehraufwandes, um sich unterwegs zu versorgen. Mitarbeiter-Apps können hier übrigens wertvolle Impulse zu gesunder Ernährung liefern. Denken Sie an die Beratungsleistungen für die Belegschaft, die Sie auch in Sachen Ernährung als Betriebsausgaben absetzen oder im Rahmen von Präventionsleistungen durch die Kassen finanzieren können.

Nachhaltigkeit & Umwelt

Innovative Angebote wie die Pendlerpauschale als emmissionsärmere „ÖPNV“- (auch „Jobticket“ genannt) oder emmissionsfreie „Bike“- Variante haben als Alternative zum eigenen Auto das Potential, die Umweltbelastung durch den Berufsverkehr erheblich zu reduzieren. Allerdings nutzen diese Form, Mitarbeiter zur Nachhaltigkeit anzuregen, bevorzugt hippe Start-Ups, deren Gründer mit gutem Beispiel voran gehen. Binden Sie es auch als etabliertes Unternehmen in Ihre Nachhaltigkeits-Konzepte ein.

Das „Schweizer Messer“ unter den Benefits

Der eingangs erwähnte monatliche 50€-Sachbezug fungiert nicht mehr nur als Tank-Gutschein. Ebenso wie die steuerfreien Geschenke können diese Beträge auf spezielle Prepaid-Kreditkarten gebucht werden. Von den Finanzämtern anerkannt stehen sie an über 500.000 Akzeptanzstellen in ganz Deutschland für den bargeldlosen Bezug vielfältiger Unterstützungen zur Verfügung, die Beschäftigten die Vereinbarkeit von Privatleben & Beruf erleichtern. Ob für Haushaltshilfen, Fahrdienste, Medikamentenzuzahlung, Kurse, Gebühren, Gutachten oder Produktkäufe, es ist die perfekte Plattform für universelle Benefit-Leistungen, die Mitarbeitende bei jedem Bezahlvorgang vor Augen geführt bekommen, was die Wertschätzung deutlich erhöht und bis zu 2.500 € an Lohnkosten spart pro Beschäftige*n ohne Nettonachteil.

Employer Branding über das Entgeltmanagement

Besonders familiengeführten Betrieben ist es oftmals unangenehm, steuerlich optimierte Benefits für Beschäftigte öffentlich zu thematisieren. Es ist ein Stiefkind in deren Außenwerbung, zum Einen, weil sie es als selbstverständlich erachten, gute Mitarbeiterleistung zu honorieren, zum Anderen aber auch, weil sie nicht als „Brusttrommler“ wahrgenommen werden wollen. Dabei gilt: „Tue Gutes und sprich darüber“. Nutzen Sie die Chance, sich mit guter und wohl dosierter Berichterstattung wirkungsvoll zu positionieren.

Ausführlicher Beitrag als PDF

Die gesamte Übersicht (7 Seiten) inkl. rechtlicher Grundlagen, die in Zusammenarbeit mit dem care+work Partner I.B.E Institut für betriebliches Entgeltmanagement GmbH erstellt wurde, stellen wir Ihnen gerne als PDF zur Verfügung.

Bitte beachten Sie:

Die aufgeführten Informationen sind möglichst kurz und prägnant verfasst und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Sie können eine individuelle Beratung durch die eigenen Steuer- und Rechtsanwaltskanzleien nicht ersetzen. Alle angebotenen Informationen verstehen sich somit ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

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