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Mittelstand aktuell, Aufgang in der Reichstagskuppel

Januar 2018

2018: Das ändert sich für Unternehmen

2018: Das ändert sich für Unternehmen

Die Stärkung der Betriebsrente, Veränderungen beim Mindestlohn und neue Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter - das Jahr 2018 bringt zahlreiche Änderungen für mittelständische Betriebe, Steuerzahler und Bankkunden mit sich. Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

BVMW stellt Ergebnisse der Unternehmerumfrage vor

Umfrage: Mittelstand für Friedrich Merz
als Merkel-Nachfolger

70 Prozent der Mittelständler lehnen eine Wiederauflage der Großen Koalition ab. Bei einer Neuwahl will der Mittelstand mit 70 Prozent eine schwarz-gelbe Bundesregierung unter einem Bundeskanzler Friedrich Merz – mit einer stärkeren Einbindung von Jens Spahn. Drei Viertel der Mittelständler sehen Angela Merkel als geschwächt. Diese und weitere spannende Ergebnisse brachte die Unternehmerumfrage des BVMW.

Bundeswirtschaftsministerium unterstützt KMU

Im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms (ZIM) fördert das Bundeswirtschaftsministerium seit 15 Jahren Kooperationsnetzwerke, in denen KMU in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen technologische Innovationen entwickeln. Um KMU nun auch stärker bei ihrer Internationalisierung zu unterstützen, hat das Bundeswirtschaftsministerium eine Neufassung der Förderrichtlinie für das ZIM veröffentlicht.

Offener Brief der Mittelstandsallianz an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel

Offener Brief an die Bundeskanzlerin

26 Verbände, eine Stimme: im Appell des Mittelstands an die Kanzlerin fordert die Mittelstandsallianz des BVMW eine Trendwende in der Politik. Zehn Punkte sind dabei zentral: von einer steuerlichen Forschungsförderung über einen flächendeckenden Netzausbau bis hin zur Stärkung der EU. Unterzeichnet haben den Appell die 26 Präsidenten und Vorstandsvorsitzenden der Partnerverbände.

Logo UnternehmensGrün – Bundesverband der grünen Wirtschaft

Nachhaltig aktiv – seien Sie dabei!

Wie funktioniert nachhaltiges Wirtschaften richtig? Und wie werden Umweltprojekte umgesetzt? Kooperationspartner wie Umweltorganisationen können Unternehmen hierbei tatkräftig unterstützen. Zusammen mit dem Verband UnternehmensGrün veranstaltet der BVMW am 19. Januar in Berlin einen "Matching-Marktplatz #HowToCooperate", bei dem sich KMU mit Umweltorganisationen vernetzen können.

Last-Minute-Chance:
Deutscher Mittelstandsball 2018

Attraktive Sonderkonditionen für den Deutschen Mittelstandsball

Der BVMW und der traditionsreiche Presseball Berlin haben eine exklusive Allianz geschlossen: Den Deutschen Mittelstandsball! Seien Sie am 13. Januar 2018 Gast im Maritim Hotel Berlin und erleben Sie ein Event der Extraklasse. Besonderes Highlight: Die Verleihung des Deutschen Mittelstand Media Awards.

Sichern Sie sich jetzt Ihre Karte und erhalten Sie als Mitglied 20 Prozent Rabatt auf Ihre Bestellung!

Chance: Gestalten Sie die Politik mit!

Der BVMW plant 2018 eine Ausweitung seiner Kommissionsarbeit. Konkret werden zusätzlich zu den bestehenden Kommissionen die vier Bereiche Landwirtschaft, Logistik, Verteidigungswirtschaft und Afrika eine stärkere Aufmerksamkeit in der Verbandsarbeit erfahren. Sie wollen sich in den neuen Kommissionen engagieren? Dann wenden Sie sich an BVMW Chefvolkswirt Dr. Hans-Jürgen Völz. Ansprechpartnerin für die Kommission Afrika ist Bienvenue Angui.

Logo E-world Messe

Freikarten für Europas größte Energiemesse

Vom 6. bis 8. Februar werden auf der "E-world energy & water 2018" in Essen innovative Lösungen für die Energieversorgung der Zukunft vorgestellt. Erleben Sie die größte Energiemesse Europas - der BVMW bietet seinen Mitgliedern hierfür eine limitierte Anzahl an Freikarten an. Nutzen Sie einfach unseren Aktionscode: BVMW-EW18.

Portrait von GeAT-Vorstandssprecher Helmut Meyer

„Das BVMW-Netzwerk zwischen den Unternehmen ist für meine Gesellschaft in Bezug auf Kontakte und Erfahrungsaustausch unverzichtbar."

Helmut Meyer,
Vorstandssprecher Gesellschaft für Arbeitnehmerüberlassung Thüringen

Bildbeschreibung

Halbzeitbilanz: Erfolg für _Gemeinsam digital

Diese Bilanz kann sich sehen lassen: auf deutschlandweit 100 Veranstaltungen wurden bereits 15000 Unternehmen erreicht. Doch es geht nicht nur um das Informieren über Digitalisierung, sondern auch um das konkrete Umsetzen. Mit vielen mittelständischen Unternehmen macht _Gemeinsam digital bereits Digitalisierungsprojekte. Im neuen Jahr sind nun neue Plätze für die Projekte frei! Schauen Sie rein und bewerben Sie sich!

Steuern auf den Punkt

Die Experten aus der BVMW-Kommission Steuern und Finanzen informieren mittelständische Unternehmen über Neuigkeiten aus dem Bereich Steuern und geben Tipps. Diesmal zu folgenden Themen:

Alles was Recht ist

Die Juristen der BVMW-Rechtskommission informieren mittelständische Unternehmen über Neuigkeiten aus Rechtsprechung und Gesetzgebung und geben Tipps. Diesmal zu folgendem Thema:

Podcast

Bildergalerie

Medien

Videoportrait BVMW Cottbus
Videobericht Erfolg durch starke Marken

News

2018: Das ändert sich für Unternehmen

Das ändert sich 2018 für Betriebe

Betriebsrente wird gestärkt
Die Betriebsrente ist in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) nicht ausreichend verbreitet. Um dem entgegenzuwirken, tritt am 1. Januar 2018 das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft. Geplant ist unter anderem eine steuerliche Förderung als Anreiz für Geringverdiener. Arbeitgeber erhalten einen direkten Steuerzuschuss von 30 Prozent, wenn sie Beschäftigten mit weniger als 2.200 Euro brutto eine Betriebsrente anbieten. Dafür müssen sie Beiträge zwischen 240 bis 480 Euro jährlich zahlen. Ein neuer Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge ermöglicht zudem eine reine Beitragszahlung ohne garantierte Mindestleistung durch den Arbeitgeber. Darüber hinaus werden Optionsmodelle zukünftig zulässig sein, das heißt Arbeitnehmer müssen aktiv Widerspruch gegen die Betriebliche Altersversorgung einlegen. Voraussetzung ist allerdings bei beiden Neuerungen die freiwillige Unterwerfung unter einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag. Da KMU in weiten Teilen nicht tarifgebunden sind, können sie nur über eine Zwangsunterwerfung Gebrauch des neuen Durchführungsweges oder des Optionsmodells machen und verlieren dadurch gleichzeitig an Flexibilität.

Neues Werkvertragsrecht
Wichtige Änderung für alle Betriebe der Baubranche: Ab 1. Januar 2018 gilt das neue Werkvertragsrecht für alle Werkverträge, die ab diesem Datum geschlossen werden. Es wird damit an die Besonderheiten des Bauvertrags angepasst. Aufgenommen wurden verschiedene Regelungen explizit für den Bau- beziehungsweise Verbraucherbauvertrag. Aber auch der Architekten- und Bauträgervertrag wird gesetzlich neu geregelt.

Änderungen beim Mutterschutzgesetz
Die Änderungen beim Mutterschutz ab Januar 2018 betreffen die Schutzfrist von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes. Sie soll künftig auch für Schülerinnen und Studentinnen sowie Praktikantinnen, Frauen in Heimarbeit und arbeitnehmerähnliche Selbstständige gelten. Um den Arbeitsschutz zu verbessern, sollen Arbeitgeber künftig für jeden Arbeitsplatz eine anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung vornehmen. Jeder Arbeitsplatz soll daraufhin überprüft werden, ob besondere Schutzbedürfnisse für schwangere oder stillende Frauen bestehen.

Zusätzlich sollen vertiefte Gefährdungsbeurteilungen für den individuellen Arbeitsplatz der betreffenden Mitarbeiterin vorgeschrieben werden. Als weitere Änderung sieht das Gesetz ein allgemeines Beschäftigungsverbot für werdende Mütter vor, die Arbeiten in einem vorgegebenen Zeittempo erledigen sollen. Zudem sollen Frauen mehr Mitspracherecht bei der Gestaltung der Arbeitszeit bekommen und Betriebe durch einen neuen Ausschuss für Mutterschutz bei der Umsetzung des Mutterschutzgesetzes beraten werden. Auch für Frauen, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt haben, soll künftig ein Kündigungsschutz gelten. Zudem soll die Mutterschutzfrist nach der Geburt von acht auf zwölf Wochen verlängert werden, wenn eine Frau ein Kind mit Behinderung zur Welt bringt.

Datenschutzgrundverordnung ab Mai 2018
Ab 2018 gilt europaweit eine neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie präzisiert die bereits geltenden Vorgaben auch in Deutschland. Datenschutz wird damit zunehmend zur Herausforderung für Betriebe. Mit der DSGVO werden die Regeln für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht. Ziel ist es, den Schutz von personenbezogenen Daten innerhalb der EU sicherzustellen und den Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes zu gewährleisten. Alle datenverarbeitenden Unternehmen, also auch Handwerksbetriebe, sind vom Inkrafttreten der neuen EU-DSGVO betroffen.

Kassennachschau: Unangemeldete Prüfung ab Januar 2018
Diese Änderung betrifft alle Betriebe mit Bargeldgeschäft. Betriebe mit Registrierkassen mussten ihre elektronischen Registrierkassen zum 1. Januar 2017 bereits aufrüsten. Weitere Änderungen und Neuregelungen wurden ab 2018 und 2020 beschlossen. Das sogenannte „Kassengesetz“ ermöglicht ab 1. Januar 2018 eine unangemeldete Kassennachschau, bei der die Finanzämter Betriebe ohne Ankündigung während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeit unter die Lupe nehmen können.

Rentenversicherungsbeitrag sinkt auf 18,6 Prozent
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt zum 1. Januar 2018 von 18,7 auf 18,6 Prozent. Dies senkt die Arbeitskosten der Unternehmen um rund 600 Millionen Euro pro Jahr. Ebenso hoch fällt die Entlastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus.

Künstlersozialkasse: Beiträge sinken
Die Beiträge für die Künstlersozialkasse sinken 2018 auf 4,2 Prozent. Im Jahr 2015 lag der Beitragssatz noch bei 5,2 Prozent. Bemessungsgrundlage für die Zahlungen von Unternehmen ist die Gesamtsumme, die sie aufwenden, um einen Künstler zu engagieren. Dazu zählen unter anderem Gagen oder Honorare.

E-Vergabe für öffentliche Ausschreibung
Diese Änderung betrifft vor allem KMU. In Deutschland wird ab Oktober 2018 eine elektronische Vergabe bei europaweiten Vergaben zur Pflicht. Danach dürfen andere als elektronische Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen nicht mehr entgegengenommen beziehungsweise im Vergabeverfahren berücksichtigt werden.

Neue Grenzen für geringwertigen Wirtschaftsgüter
Zum 1. Januar werden die Grenzen für die Sofortabschreibung geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) von bislang 410 auf 800 Euro Netto angehoben. Hieran hat der BVMW maßgeblichen Anteil.

Keine Ausnahmen mehr beim Mindestlohn

Ab Januar 2018 gilt der gesetzliche Mindestlohn ausnahmslos in allen Branchen. Im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 galt eine Übergangsfrist für Betriebe, um diese Regelung umzusetzen. Hintergrund: Grundsätzlich geht der gesetzliche Mindestlohn auch Tarifverträgen vor, soweit Tariflöhne den gesetzlichen Mindestlohn unterschreiten. Bis 31. Dezember 2017 sind jedoch tarifliche Abweichungen auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Arbeit­nehmer­über­lassungs­ge­setzes zulässig gewesen. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 müssen diese abweichenden Tarifverträge mindestens ein Entgelt von 8,50 Euro pro Stunde vorsehen.

Neue Mindestlöhne
Ab 2018 gelten einigen Branchen neue Mindestlöhne:

Elektrohandwerk: Der Mindestlohn steigt von zuletzt 9,85 Euro (Ost) beziehungsweise 10,65 (West) auf bundeseinheitlich 10,95 Euro. Für 2019 ist eine weitere Anhebung auf 11,40 Euro geplant.

Baugewerbe: Der Mindestlohn für Hilfsarbeiter steigt ab Januar 2018 bis März 2019 in zwei Schritten auf 12,20 Euro. Für Facharbeiter klettert die Untergrenze in Westdeutschland um rund 1,7 Prozent pro Jahr auf 15,20 Euro, in Berlin auf 15,05 Euro.

Gebäudereiniger-Handwerk: Der tarifliche Mindestlohn im Gebäudereiniger-Handwerk steigt ab 1. Januar 2018 im Westen von 10,00 auf 10,30 Euro und im Osten von 9,05 auf 9,55 Euro.

Dachdecker: Das Dachdeckerhandwerk bekommt einen Mindestlohn 2. Der neue Mindestlohn beträgt 12,90 Euro pro Stunde und gilt ab 1. Januar 2018 für Arbeitnehmer, die überwiegend fachlich qualifizierte Arbeiten ausführen. Diese zweite Mindestlohnstufe greift für Facharbeiter, also Mitarbeiter, die einen Gesellenbrief im Dachdecker-, Zimmerer- oder Klempnerhandwerk vorweisen können.

Erwerbsminderungsrente steigt
Wer künftig von Erwerbsminderung betroffen ist, wird schrittweise bis 2024 eine durchschnittlich bis zu sieben Prozent höhere Erwerbsminderungsrente erhalten. Dabei sollen all jene, die schon in jungen Jahren ihren Beruf nicht mehr voll ausüben können, bei der Rente so behandelt werden, als wären sie bis zum Alter von 65 Jahren voll erwerbstätig gewesen sein. Diese Zurechnungszeit wurde zuletzt 2014 von 60 auf 62 Jahre erhöht.

Ost-West Rentenangleichung kommt
Ab 2025 gilt bundesweit ein einheitliches Rentenrecht. Im ersten Schritt wird der Rentenwert Ost ab dem 1. Juli 2018 auf 95,8 Prozent des Westwertes gehoben, in den darauffolgenden Jahren um jeweils 0,7 Prozent. Zum 1. Juli 2024 beträgt der Rentenwert Ost dann 100 Prozent des Rentenwertes West. Die Kosten der Angleichung trägt in den ersten Jahren die Rentenversicherung. Von 2022 an leistet der Bundeshaushalt einen Zuschuss.

Preissteigerung bei der Deutschen Post für Großkunden
Für Geschäftskunden der Deutschen Post wird es ab dem 1. Januar teurer. Die Deutsche Post senkt zum 1. Januar 2018 die Rabatte für die Einlieferung von Briefsendungen in den Briefzentren für ihre Geschäftskunden um drei Prozentpunkte. Diese Rabatte werden ab einer Menge von circa 5.000 Sendungen pro Einlieferung gewährt.

Staatliche Förderung für Heiztechnik
Wer sich ab 1. Januar 2018 eine neue Heizung installieren lässt, kann auch weiterhin staatliche Förderung aus dem Marktanreizprogramm bekommen. Die Voraussetzung: die Heizungsanlage wird mit erneuerbaren Energien betrieben. Eigenheimbesitzer müssen, um den BAFA-Zuschuss ab dem 1. Januar 2018 zu erhalten, den Förderantrag stellen, bevor sie den Handwerker beauftragen.

EEG-Ausnahmeregelung läuft aus
Für industrielle Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)-Anlagen zum Eigenverbrauch, die nach dem 1. August 2014 in Betrieb genommen worden sind, muss ab dem 1. Januar 2018 die volle EEG-Umlage bezahlt werden. Die Ausnahmereglung, die eine zeitlich befristete Entlastung von 60 Prozent der EEG-Umlage vorsah, lief Ende 2017 aus. Derzeit befindet sich die Bundesregierung befindet sich in Verhandlungen mit der EU über eine Verlängerung der Ausnahmereglung.

Fahrverbote
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet am 22. Februar über Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge. Dieses Urteil könnte Signalwirkung für Städte haben, deren Feinstaub- und Stickoxidwerte deutlich erhöht sind.

Lkw-Maut auf Nebenstrecken
Ab dem 1. Juli 2018 wird die Lkw-Maut auf rund 39.000 Kilometer Bundesstraßen fällig. Außerdem kann die Mautpflicht auch auf weitere Landstraßen ausgedehnt werden.

Neue Schadstoffklasse
Ab September 2018 müssen alle Neufahrzeuge die Schadstoffklasse 6c erfüllen. Durch die verschärften Abgasnormen werden viele Diesel und Benziner und mit Direkteinspritzung einen Partikelfilter (OPF = Otto-Partikelfilter) bekommen , um die Rußpartikelgrenzwerte einhalten zu können.

Das ändert sich 2018 für Steuerzahler

Neue Abgabefrist für die Steuererklärung
Ab 2018 gilt eine längere Abgabefrist für die Steuererklärung. Diese muss dann erst bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingehen. Wenn Sie einen Steuerberater mit der Erstellung der Steuererklärung beauftragen, hat dieser künftig bis zum 28./29. Februar des übernächsten Jahres Zeit, die Steuererklärungen abzugeben.

Grund­frei­be­trag, Kin­der­frei­be­trag und Kin­der­geld stei­gen
Ab 2018 ändern sich verschiedene Freibeträge: Der Grundfreibetrag steigt von 8.820 Euro auf 9.000 Euro. Der Kinderfreibetrag liegt künftig bei 4.788 Euro. Auch das Kindergeld steigt leicht. So beträgt das Kindergeld für das 1. und 2. Kind künftig 194 Euro, für das 3. Kind 200 Euro und für das 4. und jedes weitere Kind 225 Euro.

Das ändert sich 2018 für Bankkunden

Neue Besteuerung für Fonds
Ab Januar 2018 gibt es eine neue Abgabe für Investmentfonds. Das Investmentsteuerreformgesetz sieht vor, dass künftig heimische Investmentfonds inländische Dividenden und Immobilienerträge direkt mit 15 Prozent Körperschaftsteuer belegen müssen. Nötig wurde die Reform, um in- und ausländische Fonds steuerlich gleich zu stellen. Nebenbei werden so auch Fonds, die Gewinne ausschütten, und solche, die sie thesaurieren, weitgehend steuerlich gleichgestellt.

500-Euro-Schein wird abgeschafft
Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat im Mai 2016 beschlossen, den 500-Euro-Schein Schritt für Schritt abzuschaffen. Ende 2018 wird die Ausgabe der Banknote eingestellt.

Keine Gebühren mehr bei Kartenzahlung
Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften werden verbraucherfreundlicher. Ab dem 13. Januar 2018 fallen gesonderte Gebühren bei diesen Zahlungen weg. Die Regelung hat europaweite Geltung und geht auf die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie zurück.

Steuern auf den Punkt

Portrait von Michael B. Schröder
Michael B. Schröder,
Vorstand ECOVIS Audit AG

Schaffung eines endgültigen EU-Mehrwertsteuersystems – Sofortmaßnahmen und Ausblick

Die EU-Kommission hat im Oktober ihre Vorschläge zur Schaffung eines endgültigen EU-Mehrwertsteuersystems veröffentlicht. Während das System ausgearbeitet wird, sollen sukzessive Verbesserungen des bisherigen Systems Abhilfe schaffen.

Die ersten Maßnahmen sollen zum 01.01.2019 in Kraft treten und beinhalten laut einem Vorschlag der EU folgende Punkte:

  • USt-IdNr. und Angabe in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) als Voraussetzungen für die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung
  • Einheitliche Regelung zum Reihengeschäft
  • Einheitliche Regelung zum Konsignationslager
  • Einheitlicher Transportnachweis
  • Zertifizierter Steuerpflichtiger

Im endgültigen Mehrwertsteuersystem für den Handel innerhalb der EU soll die bisherige innergemeinschaftliche Lieferung mit innergemeinschaftlichem Erwerb durch eine einzige im Bestimmungsland steuerpflichtige Lieferung ersetzt werden.

Grundsätzlich soll der Lieferer die Umsatzsteuer für alle EU-Lieferungen ausweisen und schulden. Den Steuersatz kann er über ein ständig aktualisiertes Portal erfragen. Seine Erklärungs- und Zahlungsverpflichtungen in den anderen EU-Ländern soll er über ein einziges Online-Portal – wie es bereits für elektronische Dienstleistungen existiert (Mini-One-Stop-Shop; MOSS) – abwickeln können.

Ist hingegen der Erwerber ein „zertifizierter Steuerpflichtiger“, soll es zunächst zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft kommen.

Wenn die Reformbemühungen planmäßig vorankommen, könnte das endgültige System 2022 in Kraft treten.



Michael B. Schröder
Vorstand ECOVIS Audit AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
www.ecovis.com

Portrait von Steuerberater Dr. Sebastian Krauß
Dr. Sebastian Krauß, Steuerberater

Immobilien steuerfrei veräußern

Der Gewinn aus der Veräußerung einer im Privatvermögen gehaltenen Immobilie ist steuerfrei, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als zehn Jahre (sogenannte Spekulationsfrist) beträgt. Aber auch Veräußerungen innerhalb der Spekulationsfrist können steuerfrei sein, wenn die Immobilie

  • zwischen Anschaffung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder
  • in den zwei Jahren, die der Veräußerung vorausgehen, zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.

Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken liegt vor, wenn eine zur Wohnnutzung geeignete Immobilie auch tatsächlich vom Steuerpflichtigen alleine oder gemeinsam mit Familienangehörigen oder Dritten zu Wohnzwecken verwendet wird. Unschädlich ist, wenn der Steuerpflichtige die Immobilie nur vorübergehend – also nicht durchgehend – bewohnt, sie ihm aber uneingeschränkt zur Nutzung zur Verfügung steht. Mithin kann auch die Veräußerung einer Zweitwohnung, einer Wohnung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung oder – wie der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen IX R 37/16) unlängst entschieden hat – eine nicht zur Vermietung bestimmte Ferienwohnung steuerfrei sein. In seinem Urteil geht der Bundesfinanzhof auch darauf ein, wie die Berechnung, des der Veräußerung vorausgehenden Zwei-Jahres-Zeitraums, zu erfolgen hat. Demnach muss sich die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken über drei zusammenhängende Kalenderjahre erstrecken aber nur im mittleren Kalenderjahr durchgehend vorgelegen haben. Somit ist beispielsweise auch die Veräußerung einer Immobilie am 1.2.2018, die der Steuerpflichtige am 1.12.2016 angeschafft und bis zur Veräußerung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat, einkommensteuerfrei.

Dr. Sebastian Krauß, Neuss
Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht, SteuerbüroKrauß
www.steuerbuero-krauss.de

Alles was Recht ist

Portrait von Dr. Friedemann Eberspächer
Dr. Friedemann Eberspächer, Rechtsanwalt

Transparenzregister: Jetzt Meldungen einreichen!

Der Gesetzgeber hat am 1. Oktober 2017 in Deutschland das neue Transparenzregister eingeführt. Darin ist offenzulegen, welche natürlichen Personen als tatsächlich „wirtschaftlich Berechtigte“ hinter einem Unternehmen stehen. Seit dem 27. Dezember 2017 ist die Einsichtnahme in dieses Register auch online möglich. Das Einsichtsrecht ist bislang auf Behörden sowie Personen mit besonderem berechtigtem Interesse an der Einsicht beschränkt. Es ist jedoch zu erwarten, dass in absehbarer Zeit jedermann ein Einsichtsrecht erhält und sich damit umfassend über die wirtschaftliche Berechtigung an einem anderen Unternehmen informieren kann.

Meldepflichtig sind zum einen die betroffenen Unternehmen selbst, zum anderen bestimmte (mittelbare) Gesellschafter. Die Meldung kann jeder Meldepflichtige selbst online nach einer Registrierung auf der Internetseite des Transparenzregisters vornehmen. Wer im Einzelnen eine solche Meldung machen muss, ist im Gesetz relativ komplex geregelt. Deswegen empfiehlt es sich, spätestens zum Jahresanfang 2018 eine Prüfung vorzunehmen, welche Meldepflichten in Bezug auf das eigene Unternehmen und Beteiligungen an anderen Unternehmen bestehen. Wer seiner Meldepflicht nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld.

Die gute Nachricht: Eine Meldung zum Transparenzregister ist nicht erforderlich, wenn sich der wirtschaftlich Berechtigte bereits aus einem anderen öffentlichen Register ergibt. Stehen die wirtschaftlich Berechtigten also beispielsweise bereits in der im Handelsregister hinterlegten Gesellschafterliste, ist keine weitere Meldung nötig.

Eine vertiefte Prüfung ist vor allem in den folgenden Fällen angezeigt:

  • Das Unternehmen hat eine komplexe, mehrstufige Gesellschafterstruktur
  • Gesellschafter halten ihre Anteile nur mittelbar über Beteiligungsvehikel
  • Es gibt ausländische Gesellschafter
  • Es bestehen Stimmbindungs-, Pool-, Konsortialverträge oder andere Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern in Bezug auf ihre Beteiligung an der Gesellschaft
  • Gesellschafter halten die Anteile nur als Treuhänder für andere Beteiligte

Für einige Anwendungsfälle hält das zuständige Bundesverwaltungsamt auf seiner Internetseite eine Seite mit häufig gestellten Fragen und Antworten bereit. Dort können auch weitere Fragen zur Auslegung des Gesetzes gestellt werden.

Bei weiteren Zweifelsfragen empfiehlt sich die Beratung durch einen gesellschaftsrechtlich versierten Rechtsanwalt.

Dr. Friedemann Eberspächer, Berlin
Rechtsanwalt
raue.com

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MITTELSTAND aktuell ist der monatlich erscheinende Newsletter des BVMW – Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e.V.

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